Auswechselraum-Reglement
1. Der Auswechselraum für Feldspieler ist 15 m lang und 3 m breit. Es befindet sich je ein Auswechselraum an jeder Seite des Spielfeldes außerhalb der Seitenlinien (Regel 1:7).
2. In den Auswechselräumen dürfen keinerlei Gegenstände stehen. Wasserflaschen und Handtücher können in einem vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Behältnis aufbewahrt werden (z.B. in einer gekennzeichneten Box).
3. Nur die Spieler und Mannschaftsoffiziellen, die im Spielprotokoll eingetragen sind, dürfen sich im Auswechselraum aufhalten (Regel 4:2, 4:6).
4. Beide Mannschaften befinden sich im Auswechselraum auf ihrer Seite (Regel 1:7, 2:1).
5. Die Mannschaftsoffiziellen müssen im Auswechselraum komplett in Sportkleidung auftreten (Regel 4:8, Kommentar).
6. Sollte ein Dolmetscher erforderlich sein, hat dieser hinter dem Auswechselraum Platz zu nehmen.
7. Der Zeitnehmer/Sekretär und die Delegierten unterstützen die Schiedsrichter bei der Kontrolle der Besetzung des Auswechselraums vor und während des Spiels. Kommt es vor dem Spiel zu einem Verstoß gegen das Auswechselraum-Reglement, darf das Spiel erst beginnen, wenn der Verstoß behoben ist. Kommt es während des Spiels zu einem derartigen Verstoß, kann das Spiel nach der nächsten Spielunterbrechung erst wieder beginnen, wenn die Angelegenheit geregelt wurde.
8.
a) Die Mannschaftsoffiziellen haben das Recht und die Pflicht, ihre Mannschaft auch während des Spiels zu führen und zu betreuen, und zwar auf faire und sportliche Weise und unter Einhaltung der Spielregeln. Grundsätzlich sollten sie im Auswechselraum sitzen oder knien. Einem der Offiziellen ist es jedoch erlaubt, sich im Auswechselraum zu bewegen, insbesondere um:
• Spielerwechsel durchzuführen,
• taktische Anweisungen an Spieler auf der Spielfläche und der Bank zu geben,
• medizinische Betreuung zukommen zu lassen,
• ein Team-Time-out zu beantragen,
• sich mit dem Zeitnehmer/Sekretär auszutauschen. Dies gilt nur für den „Mannschaftsverantwortlichen” und lediglich in außergewöhnlichen Situationen (siehe Regel 4:6).
Die Erlaubnis, sich zu bewegen, gilt in der Regel nur für einen Offiziellen pro Mannschaft. Der Mannschaftsoffizielle, der sich bewegt bzw. steht, muss zudem die Begrenzungen des Auswechselraums –
wie obenstehend unter Punkt Nr. 1 festgelegt – einhalten.
Der Mannschaftsoffizielle muss darauf achten, dass die Sicht des Zeitnehmers/Sekretärs/Delegierten nicht behindert wird.
b) Grundsätzlich sollten die Spieler im Auswechselraum sitzen oder knien. Wechselspieler, deren Einsatz kurz bevorsteht, ist es jedoch erlaubt, sich im Auswechselraum zu bewegen, wenn dies nicht störend wirkt.
c) Es ist Mannschaftsoffiziellen oder Spielern nicht erlaubt:
• in provozierender, protestierender oder in irgendeiner anderen unsportlichen Weise (Sprache, Mimik oder Gestik) auf Schiedsrichter, Delegierte, Zeitnehmer/Sekretär, Spieler, Mannschaftsoffizielle oder Zuschauer einzuwirken oder diese zu beleidigen,
• den Auswechselraum zum Zwecke der Spielbeeinflussung zu verlassen,
• während des Aufwärmens an der Seitenlinie zu stehen oder zu laufen.
Von Mannschaftsoffiziellen und Auswechselspielern wird im Allgemeinen erwartet, dass sie sich im Auswechselraum ihrer Mannschaft aufhalten. Falls jedoch ein Mannschaftsoffizieller den Auswechselraum verlässt und einen anderen Platz einnimmt, verliert er das Recht, seine Mannschaft anzuleiten und zu betreuen und muss in den Auswechselraum zurückkehren, um dieses Recht wiederzuerlangen.
Auf jeden Fall unterstehen Spieler und Mannschaftsoffizielle während des Spiels weiterhin der Aufsicht der Schiedsrichter/Delegierten und die normalen Regeln für persönliche Bestrafungen gelten auch, wenn
ein Spieler oder Offizieller beschließt, seinen Platz auf der Spielfläche oder im Auswechselraum zu verlassen. Daher sind unsportliches, grob unsportliches oder besonders grob unsportliches Verhalten genauso zu bestrafen, als ob das Vergehen auf der Spielfläche oder im Auswechselraum erfolgt ist.
9. Kommt es zum Verstoß gegen das Auswechselraum-Reglement, sind die Schiedsrichter verpflichtet, entsprechend Regel 16:1d, 16:2c-d oder 16:6b,e,h (Ermahnung, Hinausstellung, Disqualifikation) zu verfahren.
10. Haben die Schiedsrichter einen Verstoß gegen das AuswechselraumReglement nicht bemerkt, müssen sie vom Zeitnehmer/Sekretär/Delegierten bei der nächsten Spielunterbrechung darauf aufmerksam gemacht werden.
11. Eingriff durch einen Delegierten/mehrere Delegierte:
Delegierte der IHF, einer Kontinentalföderation oder eines Nationalverbandes, die bei einem Spiel eingesetzt werden, haben – außer bei Entscheidungen der Schiedsrichter aufgrund ihrer Beobachtung von Tatsachen – das Recht, die Schiedsrichter auf einen möglichen Regelverstoß oder eine Nichteinhaltung des
Auswechselraum-Reglements hinzuweisen. Die Unterbrechung durch den Delegierten kann unverzüglich
vorgenommen werden. In diesem Fall wird das Spiel mit Freiwurf gegen die fehlbare Mannschaft wieder aufgenommen. Erfolgt die Unterbrechung aufgrund eines Verstoßes durch die abwehrende Mannschaft und wird dadurch eine klare Torgelegenheit für die ballbesitzende Mannschaft vereitelt, ist auf 6-Meter-Wurf gemäß Regel 14:1a zu entscheiden.
Die Schiedsrichter sind verpflichtet, persönliche Strafen gemäß Weisung des Delegierten auszusprechen.
Der Sachverhalt in Bezug auf eine Disqualifikation ist gemäß Regel 16:9 schriftlich festzuhalten.