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Regel 16 - Strafen

Hinausstellung

16:1 Eine Hinausstellung kann gegeben werden bei
a) Fouls und ähnlichen Regelwidrigkeiten im Verhalten zum Gegenspieler (Regel 5:5, 8:2), die entsprechend Regel 8:3 nicht in die Kategorie der „progressiven Bestrafung“ fallen;
b) progressiv zu bestrafenden Regelwidrigkeiten (Regel 8:3);
c) Regelwidrigkeiten bei Ausführung eines formellen Wurfs durch die gegnerische Mannschaft (Regel 15:7);
d) unsportlichem Verhalten durch einen Gegenspieler oder Mannschaftsoffiziellen (Regel 8:4).
16:2 Eine Hinausstellung ist zu geben bei
a) Wechselfehler oder regelwidrigem Betreten der Spielfläche (Regel 4:13-14);
b) wiederholten, progressiv zu bestrafenden Regelwidrigkeiten (8:3);
c) wiederholt unsportlichem Verhalten eines Spielers auf oder neben der Spielfläche (Regel 8:4);
d) Nichtfallenlassen oder Nichtniederlegen des Balles im Falle einer Freiwurf-Entscheidung gegen die Mannschaft in Ballbesitz (Regel 13:5);
e) wiederholten Regelwidrigkeiten bei Ausführung eines formellen Wurfs durch die andere Mannschaft (Regel 15:7);
f) Disqualifikation eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen während der Spielzeit (Regel 16:8, Absatz 2).
g) Aufenthalt auf dem Spielfeld eines nicht befugten Spielers oder Anwesenheit nicht registrierter Mannschaftsoffizieller und Spieler im Auswechselraum nach Spielbeginn an den  Mannschaftsverantwortlichen
h) Eintreten auf das Spielfeld eines nicht befugten Mannschaftsoffiziellen, wenn ein Spieler verletzt ist;
i) Betreten des Spielfelds eines Mannschaftsoffiziellen bei Spielerverletzung, wobei sich der Mannschaftsoffizielle nicht um den verletzten Spieler kümmert, sondern den Spielern Anweisungen gibt und an Gegner oder Schiedsrichter herantritt.

Kommentar:
Gegen die Mannschaftsoffiziellen einer Mannschaft darf höchstens einmal auf Hinausstellung erkannt werden. Wenn gegen einen Mannschaftsoffiziellen eine Hinausstellung ausgesprochen wird, ist es diesem erlaubt, im Auswechselraum zu verbleiben und seine Funktion weiter wahrzunehmen. Seine Mannschaft wird jedoch auf der Spielfläche bis zum nächsten Ballbesitzwechsel zwischen den beiden Mannschaften
um einen Spieler reduziert.
16:3 Die Hinausstellung ist dem fehlbaren Spieler und dem Zeitnehmer/Sekretär vom Schiedsrichter durch das vorgeschriebene Hinausstellungszeichen (Handzeichen Nr. 12) deutlich anzuzeigen.
16:4 Während der Hinausstellungszeit darf der hinausgestellte Spieler nicht am Spiel teilnehmen und die Mitspieler dürfen ihn nicht auf der Spielfläche ersetzen.
Die Hinausstellung beginnt mit der Wiederaufnahme des Spiels durch einen Anpfiff.
Hinausgestellte Spieler dürfen ersetzt werden oder das Spielfeld wieder betreten, sobald es einen Ballbesitzwechsel zwischen den beiden Mannschaften gegeben hat (siehe Regel 16, Kommentar 2).
16:5 Die zweite Hinausstellung eines Spielers bedingt dessen Disqualifikation.
Eine Disqualifikation wegen zwei Hinausstellungen ist grundsätzlich nur bis zur Beendigung des laufenden Spiels wirksam (Regel 16, Kommentar 3) und als Tatsachenfeststellung der Schiedsrichter anzusehen. (Sie wird im Spielprotokoll nicht aufgeführt.)
Disqualifikation
16:6 Eine Disqualifikation ist auszusprechen bei
a) besonders unsportlichem Verhalten;
b) wiederholt unsportlichem Verhalten durch einen Mannschaftsoffiziellen oder Spieler, nachdem einer von ihnen bereits hinausgestellt wurde (Regel 8:4);
c) Regelwidrigkeiten, welche die Gesundheit des Gegenspielers gefährden (Regel 8:5);
d) Regelwidrigkeiten des Torhüters, wenn er beim „Shootout“ seinen Torraum verlässt und die Gesundheit des Gegenspielers gefährdet (Regel 8:5: Aktionen, welche deutlich gegen den Körper des Gegenspielers gerichtet sind und nicht das Ziel haben, den Ball zu spielen);
e) grob unsportlichem Verhalten eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen auf oder neben der Spielfläche (Regel 8:6);
f) Tätlichkeit eines Spielers außerhalb der Spielzeit, d.h. vor Spielbeginn oder während einer Pause (Regel 8:7; 16:12b, d);
g) Tätlichkeit eines Mannschaftsoffiziellen (Regel 8:7);
h) einer zweiten Hinausstellung desselben Spielers (Regel 16:5);
i) wiederholt unsportlichem Verhalten eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen während einer Pause (Regel 16:12d).
16:7 Die Disqualifikation ist dem fehlbaren Spieler oder Offiziellen und dem Zeitnehmer/Sekretär vom Schiedsrichter nach einem Time-out durch Hochhalten der roten Karte deutlich anzuzeigen (Handzeichen Nr. 13; die rote Karte sollte ein Format von etwa 9 x 12 Zentimeter haben).
16:8 Die Disqualifikation eines Spielers oder eines Mannschaftsoffiziellen gilt immer für den Rest der Spielzeit. Der Spieler oder Offizielle muss die Spielfläche und den Auswechselraum sofort verlassen. Nach dem Verlassen der Spielfläche und des Auswechselraums darf der Spieler oder Offizielle in keiner Form Kontakt zur Mannschaft haben.
Eine Disqualifikation verringert die Zahl der Spieler oder Offiziellen, die der Mannschaft zur Verfügung stehen (ausgenommen Regel 16:12b).
Disqualifizierte Spieler dürfen ersetzt werden, sobald es einen Ballbesitzwechsel zwischen den beiden Mannschaften gegeben hat (siehe Regel 16, Kommentar 2).
16:9 Eine Disqualifikation (außer wegen der 2. Hinausstellung – Regel 16:6h) muss von den Schiedsrichtern für die zuständigen Instanzen im Spielprotokoll dargelegt werden und hat eine Sperre des fehlbaren
Spielers/Mannschaftsoffiziellen von (mindestens) einem Spiel zur Folge.
16:10 Wird ein Torwart oder Spieler beim „Shootout“ wegen unsportlichen Verhaltens oder grob unsportlichen Verhaltens bestraft, hat dies die Disqualifikation des Betreffenden zur Folge.
Ausschluss
Mehr als ein Verstoß in derselben Situation
16:11 Wird von einem Spieler oder Mannschaftsoffiziellen gleichzeitig oder in direkter Folge vor dem Wiederanpfiff mehr als eine Regelwidrigkeit begangen und erfordern diese Verstöße verschiedene Strafen, ist grundsätzlich nur die schwerwiegendste Strafe auszusprechen.
Das ist immer der Fall, wenn eine der Regelwidrigkeiten eine Tätlichkeit ist.
Vergehen außerhalb der Spielzeit
16:12 Unsportliches Verhalten, grob unsportliches Verhalten oder eine Tätlichkeit seitens eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen am Ort der Wettkampfstätte, aber außerhalb der Spielzeit, ist wie folgt zu ahnden:
Vor dem Spiel:
a) Bei unsportlichem Verhalten mit Ermahnung (Regel 16:1d).
b) Bei grob unsportlichem Verhalten oder einer Tätlichkeit mit Disqualifikation (Regel 16:6), wobei die Mannschaft aber mit 10 Spielern und 4 Offiziellen beginnen darf.
Während einer Pause:
c) Bei unsportlichem Verhalten mit Ermahnung (Regel 16:1d).
d) Bei wiederholtem oder grob unsportlichem Verhalten oder einer Tätlichkeit mit Disqualifikation (Regel 16:6). Im Falle wiederholt unsportlichen Verhaltens hebt dies die Regeln 16:2c-d auf, die während der Spielzeit gelten.
Bei einer Disqualifikation während einer Pause darf die Mannschaft auf der Spielfläche komplett antreten.
Nach dem Spiel:
e) Schriftliche Meldung.
Kommentar 1: Spielzeit
Die in den Regeln 16:1, 16:2 und 16:6 beschriebenen Situationen umfassen allgemein während der Spielzeit begangene Regelwidrigkeiten.
Zur Spielzeit zählen die „Time-outs“, das „Golden Goal“ und das „Shootout“, jedoch nicht die Pausen.
Kommentar 2: Ballbesitzwechsel
Grundsätzlich ist der „Ballbesitzwechsel“ entsprechend der Bedeutung des Wortes – Wechsel des Ballbesitzes zwischen den beiden Mannschaften – anzuwenden.
Ausnahmen und Erläuterungen:
a) Zu Beginn des zweiten Spielabschnitts, des „Golden Goal“ und des „Shootout“ dürfen hinausgestellte Spieler ersetzt werden oder das Spielfeld wieder betreten.
b) Bei einer zeitversetzten Hinausstellung mit Vorteilssituation:
Die Hinausstellung beginnt in dem Moment, in dem diese ausgesprochen wird, d.h. nach der Vorteilssituation und nach der entsprechenden Entscheidung.
Kommentar 3:
„Wirksam bis zum Ende des laufenden Spiels“ (Regel 16:5) bedeutet einschließlich „Golden Goal“ sowie „Shootout“.
Kommentar 4: Verhalten des Torhüters außerhalb des Torraums Bei Körperkontakt des Torwarts mit einem gegnerischen Spieler außerhalb des Torraums ist der Torwart die verantwortliche Person. Das bedeutet,
wenn der angreifende Spieler keine Möglichkeit hat, den Torwart zu sehen (oder Kontakt zu vermeiden), ist auf entsprechenden Wurf (6-m-Wurf bei einer klaren Torgelegenheit) und progressive Bestrafung zu entscheiden.
Ereignet sich dieser Vorfall während des „Shootout“, ist auf 6-m-Wurf und Disqualifikation des Torwarts zu entscheiden.
Im gegenteiligen Fall (wenn der angreifende Spieler genug Zeit und Raum hat, den Torwart zu sehen und auszuweichen), ist auf Freiwurf (Stürmerfoul) für die Mannschaft des Torwarts zu entscheiden.
Kommentar 5: Verhalten des Torhüters im Torraum
„Springt“ ein Torwart in einen Gegenspieler, der sich beim Torwurf in einer nicht vertikalen Position befindet, ist auf 6-m-Wurf und Hinausstellung zu entscheiden, auch wenn die Aktion des Torwarts nur als Bedrohung gemeint war. Kommt es dabei zum Körperkontakt, ist auf 6-m-Wurf und Disqualifikation zu entscheiden. In diesem Fall ist immer der verteidigende Torwart für die Handlung verantwortlich.

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