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Regel 8 - Regelwidrigkeiten und Vergehen

Es ist erlaubt,
8:1
a) Arme und Hände zu benutzen, um den Ball zu blocken oder in Ballbesitz zu gelangen;
b) dem Gegenspieler mit einer offenen Hand den Ball aus jeder Richtung wegzuspielen;
c) den Gegenspieler mit dem Körper zu sperren, auch wenn er nicht in Ballbesitz ist;
d) von vorne, mit angewinkelten Armen, Körperkontakt zum Gegenspieler aufzunehmen, ihn auf diese Weise zu kontrollieren und zu begleiten.
Es ist nicht erlaubt,
8:2
a) dem Gegenspieler den Ball aus den Händen zu entreißen oder ihn herauszuschlagen;
b) den Gegenspieler mit Armen, Händen oder Beinen zu sperren oder ihn wegzudrängen;
c) den Gegenspieler zu klammern, festzuhalten, zu stoßen, ihn anzurennen oder anzuspringen;
d) den Gegenspieler mit oder ohne Ball regelwidrig zu stören, zu behindern oder zu gefährden.
8:3 Bei Verstößen entsprechend Regel 8:2, bei denen sich die Aktion überwiegend oder ausschließlich gegen den Gegenspieler und nicht gegen den Ball richtet, ist progressiv zu bestrafen. Progressive Bestrafung bedeutet, dass es nicht ausreicht, eine bestimmte Regelwidrigkeit nur mit einem Freiwurf oder einem 6-Meter-Wurf zu ahnden, weil die Regelwidrigkeit weiter reicht als eine Regelwidrigkeit, die normalerweise im Kampf um den Ball auftritt.
Jede Regelwidrigkeit, die der Definition für eine progressive Bestrafung entspricht, erfordert eine persönliche Ahndung.
8:4 Körperliche und verbale Ausdrucksformen, die nicht mit dem Geist der Sportlichkeit vereinbar sind, gelten als unsportliches Verhalten (Beispiele: siehe Erläuterung 5). Dies gilt sowohl für Spieler als auch
Mannschaftsoffizielle auf sowie neben der Spielfläche. Eine progressive Bestrafung ist auch auf unsportlichen Verhalten anwendbar (Regel 16:1d, 16:2 und 16:6).
8:5 Ein Spieler, der den Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift, ist zu disqualifizieren (Regel 16:6c), insbesondere wenn er
a) einem in der Wurfaktion befindlichen Spieler von der Seite oder von hinten auf den Wurfarm schlägt oder den Wurfarm zurück reißt.
b) eine Aktion so ausführt, dass der Gegenspieler an Kopf oder Hals getroffen wird.
c) mit Fuß, Knie oder in anderer Weise den Gegenspieler absichtlich am Körper trifft; dazu gehört auch Beinstellen.
d) einen im Lauf oder im Sprung befindlichen Gegenspieler stößt oder so angreift, dass dieser dadurch die Körperkontrolle verliert.
Dies gilt auch, wenn ein Torwart seinen Torraum bei einem Gegenstoß der gegnerischen Mannschaft verlässt.
e) einen Abwehrspieler bei einem als Direktwurf aufs Tor ausgeführten Freiwurf am Kopf trifft, unter der Voraussetzung, dass dieser sich nicht bewegte, oder gleichfalls den Torwart mit einem 6-Meter-Wurf am Kopf trifft, unter der Voraussetzung, dass der Torwart sich nicht bewegte.
Kommentar:
Auch ein Foul mit einem Wurf kann sehr gefährlich sein und gravierende Verletzungen mit sich bringen, wenn sich der Gegner nicht wehren kann und überrascht wird. Es ist das Risiko, welches ein Spieler eingeht, und nicht die anscheinend geringfügige Berührung (Körperkontakt), welche als Messlatte für eine mögliche Disqualifikation genommen werden sollte.
8:6 Grob unsportliches Verhalten durch einen Spieler oder einen Mannschaftsoffiziellen, auf oder neben der Spielfläche (Beispiele: siehe Erläuterung 6) ist mit Disqualifikation zu ahnden (Regel 16:6e).
8:7 Bei einer „Tätlichkeit“ während der Spielzeit ist der fehlbare Spieler zu disqualifizieren und ein schriftlicher Bericht einzureichen. Eine Tätlichkeit außerhalb der Spielzeit führt zu einer Disqualifikation
(Regel 16:6f; 16:16b,d). Ein Mannschaftsoffizieller, der sich eine Tätlichkeit zuschulden kommen lässt, wird disqualifiziert (Regel 16:6g).
Kommentar:
Eine Tätlichkeit wird im Sinne der vorliegenden Regel als besonders starker und absichtlicher Angriff auf den Körper einer anderen Person (Spieler, Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär, Mannschaftsoffizieller, Delegierter, Zuschauer usw.) definiert. Sie ist mit anderen Worten also nicht einfach eine Reflexhandlung oder das Ergebnis unachtsamer und übertriebener Methoden beim Abwehrversuch. Anspucken wird ausdrücklich als Tätlichkeit erachtet.
8:8 Verstöße gegen die Regel 8:2-7 führen zu einem 6-Meter-Wurf für die gegnerische Mannschaft (Regel 14:1), wenn der Verstoß direkt – oder indirekt wegen der dadurch verursachten Unterbrechung – eine klare
Torgelegenheit für die gegnerische Mannschaft vereitelt.
Ansonsten führt die Regelwidrigkeit zu einem Freiwurf für die gegnerische Mannschaft (Regel 13:1a-b, aber auch Regel 13:2 und 13:3).
Besonders rücksichtslose, besonders gefährliche, vorsätzliche oder arglistige Aktionen werden mit Disqualifikation bestraft (ebenso mit schriftlichem Bericht).
8:9 Stufen die Schiedsrichter eine Aktion als besonders rücksichtslos, besonders gefährlich, vorsätzlich oder arglistig ein, reichen sie nach dem Spiel einen schriftlichen Bericht ein, damit die zuständigen Instanzen über weitere Maßnahmen entscheiden können.
Hinweise und Merkmale, die als Beurteilungskriterien in Ergänzung zu Regel 8:5 dienen:
a) besonders rücksichtslose oder besonders gefährliche Vergehen;
b) eine vorsätzliche oder arglistige Aktion, die ohne jeglichen Bezug zu einer Spielhandlung stattfindet;
Eine Disqualifikation aufgrund besonders grob unsportlichen Verhaltens ist ebenso schriftlich zu melden.
8:10 Erachten die Schiedsrichter das Verhalten eines Spielers als grob unsportlich, so müssen sie nach dem Spiel einen schriftlichen Bericht einreichen, damit die zuständigen Instanzen über weitere Maßnahmen entscheiden können. Die folgenden Aktionen können als Beispiele herangezogen werden:
a) Verbale oder non-verbale (z.B. Gesichtsausdruck, Gesten, Körpersprache oder Körperkontakt) Beleidigungen oder Drohungen gegenüber einer anderen Person, z.B. einem Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär, Delegierten, Mannschaftsoffiziellen, Spieler, Zuschauer.
b)
(I) Das Eingreifen eines Mannschaftsoffiziellen in das Spielgeschehen, auf der Spielfläche oder vom Auswechselraum aus oder
(II) das Vereiteln einer klaren Torgelegenheit durch einen Spieler, entweder durch ein (laut Regel 4:14) unerlaubtes Betreten der Spielfläche oder vom Auswechselraum aus.
c) Wenn der Ball in der letzten Spielminute nicht im Spiel ist und ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller die Wurfausführung des Gegners verzögert oder behindert und damit der gegnerischen Mannschaft die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen, gilt
dieses Vergehen als besonders grob unsportlich. Dies gilt für jegliche Art der Wurfverhinderung (z.B. Vergehen mit begrenztem körperlichen Einsatz, Pass abfangen, Stören der Ballannahme, Ball nicht freigeben).
d) Wenn der Ball in der letzten Spielminute im Spiel ist und der gegnerischen Mannschaft durch ein Vergehen im Sinne von Regel 8:5 oder 8:6 die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen, ist das Vergehen nicht nur mit Disqualifikation laut 8:5 oder 8:6 zu bestrafen, sondern es muss auch ein schriftlicher Bericht eingereicht werden.

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