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Regel 18 - Zeitnehmer und Sekretär

18:1 Grundsätzlich übernimmt der Zeitnehmer die Kontrolle von Spielzeit und Time-out. Generell sollte der Zeitnehmer (und gegebenenfalls ein oder zwei Delegierte) alle notwendigen Spielunterbrechungen vornehmen.
Gleichzeitig hat der Sekretär die Hauptverantwortung für das Zählen der Tore, die Spielerlisten, das Spielprotokoll, das Eintreten von Spielern, die nach Spielbeginn ankommen, und das Eintreten von nicht teilnahmeberechtigten Spielern.
Andere Aufgaben, wie die Kontrolle der Zahl der Spieler und Mannschaftsoffiziellen im Auswechselraum, gelten als gemeinsame Verantwortungen. Sie helfen den Schiedsrichtern bei der Kontrolle des Aus- und
Eintretens der Auswechselspieler (Regel 17:6, 17:11). Siehe auch Erläuterung 8 zu den korrekten Verfahren beim Eingreifen von Zeitnehmer/Sekretär bei der Erfüllung einiger ihrer oben beschriebenen Zuständigkeiten.
Kommentar:
Bei IHF-, kontinentalen oder nationalen Meisterschaften kann die Aufgabenverteilung in anderer Weise organisiert werden.
18:2 Wenn keine öffentliche Zeitmessanlage vorhanden ist, muss der Zeitnehmer den „Mannschafts-verantwortlichen“ jeder Mannschaft über die gespielte oder noch zu spielende Zeit unterrichten,
insbesondere nach einem Time-out. Wenn es keine Zeitmessanlage mit automatischem Signal gibt,
übernimmt der Zeitnehmer die Verantwortung für das Auslösen des Schlusssignals zur Halbzeit und zum Spielende (siehe Kommentar zu Regel 2:9).
Die Hinausstellung eines Spielers wird dem Spieler und dem Schiedsrichter vom Sekretär durch Hochhalten einer Karte bestätigt. Auf dieser Karte befindet sich eine “1” für die erste Hinausstellung und eine “2” für die zweite Hinausstellung.

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