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Regel - Test 1 bis 4 allg.

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Dies sind alle 117 Fragen aus dem Regelfragenkatalog über die Regeln 1 bis 4. Es können dabei auch mehrere Antworten richtig sein ! Es besteht kein Zeitlimit. Du kannst so oft üben wie du möchtest, stets nach deiner Anmeldung. Nach den Fragen bitte den Button “ Quiz abschließen“ und „Quiz zusammenfassen “ drücken. Danach erhälst du eine Zusammenfassung. Die Prozentzahl bei Fehlern ist leider etwas verfälscht, denn der Test gibt bei einer falsch beantworteten Frage, wenn z.b. 3 Antworten möglich wären, und du kreuzt eine falsche Antwort an bekommst du dafür keinen Minuspunkt. Bei Bedarf kann ich dann dir eine sehr ausführliche Statistik deines Tests per mail senden. Wenn ihr mal keine Lust mehr haben solltet und bei Frage 10 z.b aufhören wollt, dann bitte auch hier den Button “ Quiz abschließen“ und „Quiz zusammenfassen “ und „Fragen  ansehen“ drücken. Denn ihr wollt ja wenigstens die beantworteten Fragen nachlesen können, ob ihr richtig oder falsch geantwortet hattet. Ihr müßt also nicht alle Fragen auf einmal machen. Oben am Kopf des Tests kannst du die Fragenübersicht lesen und dann auf deine gewünschte Nummer erneut drücken.
Bei Fragen bitte ich dich mich zu kontaktieren .(heikomeischt@gmail.com)

 




Diese Regelfragen lassen sich nur nach und nach bearbeiten. Das heißt, um die Regelfragen 5-18 üben zu können, mußt du erst diesen Regelfragenblock erledigt haben.

Regel 1 – Die Spielfläche
1:1 Die Spielfläche (Abb. 1) ist ein Rechteck von 40 m Länge und 20 m Breite und umfasst zwei Torräume (Regel 1:4 und Regel 6) und ein Spielfeld. Die Längsseiten heißen Seitenlinien, die Breitseiten Torauslinien, zwischen den Torpfosten jedoch Torlinien. Eine Sicherheitszone entlang der Spielfläche von mindestens 1 m neben den Seitenlinien und 2 m hinter den Torauslinien sollte gegeben sein. Die Beschaffenheit der Spielfläche darf im Spielverlauf nicht zugunsten einer Mannschaft verändert werden.

1:2 In der Mitte der beiden Torauslinien steht ein Tor (Abbildung 2a und 2b). Die Tore müssen fest im Boden oder an den Wänden hinter ihnen verankert sein. Sie sind im Lichten 2 m hoch und 3 m breit. Die Pfosten des Tores sind durch eine Querlatte fest verbunden. Ihre hintere Kante muss mit der hinteren Seite der Torlinie verlaufen. Torpfosten und Latte müssen quadratisch sein (8 cm). Sie müssen auf den drei vom Spielfeld einzusehenden Seiten mit zwei kontrastierenden Farben gestrichen sein, die sich ebenfalls deutlich vom Hintergrund abheben sollen. Jedes Tor muss mit einem Netz versehen sein. Dieses muss so aufgehängt werden, dass ein in das Tor geworfener Ball normalerweise im Tor verbleibt.

Kippschutz für Tore (Regel 1:2)

Die Tore müssen fest mit dem Boden oder den dahinter liegenden Wänden verbunden oder mit einem Kippschutz versehen sein. Diese neue Regelung wird mit dem Ziel der Unfallvermeidung verabschiedet.

1:3 Alle Linien auf der Spielfläche sind integraler Bestandteil des Bereichs, den sie begrenzen. Die Torlinien zwischen den Torpfosten sind 8 cm breit (Abb. 2a), alle anderen Linien sind 5 cm breit. Zwei nebeneinander liegende Bereiche können anstatt durch Linien auch durch unterschiedliche Farben voneinander abgegrenzt werden.

1:4 Vor jedem Tor befindet sich der Torraum (Abb. 5, Seite 100). Der Torraum wird wie folgt von der Torraumlinie (6-m-Linie) begrenzt:
 a) Vor dem Tor wird in 6 m Abstand parallel zur Torlinie eine 3 m lange Linie gezogen (gemessen von der hinteren Kante der Torlinie zur vorderen Kante der Torraumlinie).
 b) Zwei Viertelkreise von 6 m Halbmesser (gemessen von der hinteren Innenkante der Torpfosten) verbinden die 3 m lange Linie mit der Torauslinie (Abb. 1 und 2a).

1:5 Die Freiwurflinie (9-m-Linie) wird gestrichelt und in 3 m Abstand vor der Torraumlinie gezogen. Die Markierungen der Freiwurflinie sowie die Zwischenräume messen 15 cm (Abb.1).

1:6 Die 7-m-Linie ist eine 1-m-lange Linie vor dem Tor. Sie verläuft parallel zur Torlinie, gezogen in einem Abstand von 7 m, gemessen von der hinteren Kante der Torlinie zur vorderen Kante der 7-m-Linie (Abb. 1).

1:7 Die Torwartgrenzlinie (4-m-Linie) ist eine 15 cm lange Linie vor dem Tor. Sie verläuft parallel zur Torlinie, gezogen in einem Abstand von 4 m, gemessen von der hinteren Kante der Torlinie zur vorderen Kante der 4-m-Linie (Abb. 1).

1:8 Die Mittellinie verbindet die Halbierungspunkte der beiden Seitenlinien miteinander (Abb. 1 und 3).

1:9 Die Auswechsellinie (ein Teil der Seitenlinie) reicht für jede Mannschaft von der Mittellinie bis zu einem 4,5 m von der Mittellinie entfernten Endpunkt. Von diesem Endpunkt der Auswechsellinien wird parallel zur Mittellinie und beiderseits der Seitenlinie eine 15 cm lange Linie gezogen (Abb. 1 und 3).
Hinweis: Detaillierte technische Anforderungen für die Spielfläche und die Tore enthalten die „Richtlinien für Spielflächen und Tore“ ab Seite 97.

REGEL 1:9 

NUR GÜLTIG FÜR DEN BEREICH DES DHB

Die Anwurfzone ist für den Spielbetrieb der Ligen und des DHB verpflichtend umzusetzen. 
Im Bereich der Landesverbände sind bereits vorhandene Kreise in der Mitte der Mittellinie, die einem Durchmesser von 3 m bis 4 m entsprechen, als Anwurfzone anzusehen. 
Bei nicht vorhandenen Kreisen ist eine entsprechende Fläche zu kennzeichnen (es ist kein vollständiger Kreis und keine vollständige Fläche erforderlich).

(Neu) Die Anwurfzone bezeichnet einen Kreis und besitzt einen Durchmesser von 4,00 Meter (= Radius 2,00 Meter) um den Mittelpunkt. Diese Anwurfzone kann eine kreisförmige Linie oder eine kreisförmige Fläche sein, die sich farblich von der Spielfläche abhebt. Eine Fläche erlaubt die einfachere Variante einer geklebten Folie; siehe hierzu auch die späteren Beispiele.
Verfügt eine Sporthalle bereits über einen Kreis mit einem Radius zwischen 1,50-2,00 Meter (z.B. aus dem Basketball → dieser besitzt einen Radius von 1,80m) so wird dieses unterhalb der Profiligen akzeptiert. In diesem Fall ist es also nicht zwingend erforderlich, einen zusätzlichen Kreis nach den neuen Vorgaben mit einem exakten Radius von 2,00 Meter einzurichten.
Im Folgenden werden zunächst die Regularien zur Anwurfzone mit Bezug zum Basketballkreis beschrieben. Im weiteren Verlauf folgen dann die Angaben zur Ausführung von Anwürfen.

Regularien zur Anwurfzone
Für die Spiele der Verbandsspielklassen und darunter ist die Nutzung des Mittelkreises vom Basketball erlaubt, sofern das Handball- und das Basketballfeld eine gemeinsame Mitte besitzen. Im Vergleich sind also folgende Linien akzeptiert – jeweils oben mit regelkonformem Radius 2,00 Meter (oberes Bild), unten mit akzeptiertem Radius 1,80 Meter 

BILD. Tomas Verlag 1994, Zeichnung Karl-Heinz Brecheis Wo steht denn, dass Maskottchen verboten sind?                  BILD. Tomas Verlag 1994, Zeichnung Karl-Heinz Brecheis[/caption]

Richtlinien für Spielfläche und Tore
a) Die Spielfläche (Abb. 1) besteht aus einem Rechteck von 40 x 20 m. Sie sollte durch Messen der Länge der beiden Diagonalen kontrolliert werden. Ihre Länge von Außenkante zu gegenüberliegender Außenkante sollte 44,72 m betragen. Die Länge der Diagonalen einer Spielfeldhälfte sollte von den Außenkanten zur gegenüberliegenden Außenkante der Schnittstelle zwischen der Mittellinie und der Seitenlinie 28,28 m betragen.
Die Spielfläche ist mit Markierungen versehen, welche „Linien“ genannt werden. Die Torlinien (zwischen den Torpfosten) sind, wie die Torpfosten, 8 cmalle anderen Linien sind 5 cm breit. Linien, welche nebeneinanderliegende Bereiche der Spielfläche begrenzen, können durch unterschiedliche Farben für die einzelnen Bereiche ersetzt werden.
b) Der Torraum vor den Toren besteht aus einem Rechteck von 3 x 6 Meter und zwei sich anschließenden Viertelkreisen mit einem Radius von je 6 Metern. Er wird erstellt, indem – parallel zur Torlinie und mit einem Abstand von 6 m zwischen der hinteren Kante der Torlinie und der vorderen Kante der Torraumlinie – eine 3 m lange Linie gezogen wird. Diese Linie geht auf beiden Seiten in einen Viertelkreis über, wobei die hinteren Innenkanten der betreffenden Torpfosten jeweils die Mitte bilden und der Radius 6 m beträgt. Die Linien und Kreise, welche den Torraum begrenzen, heißen Torraumlinie. Die Entfernung zwischen den Außenkanten der Schnittpunkte, an denen die beiden Kreise die Torauslinie berühren, beträgt derart 15 m (Abb.5).
c) Die gestrichelte Freiwurflinie (9-m-Linie) verläuft parallel und konzentrisch zur Torraumlinie, mit einem Abstand von zusätzlich 3 m zur Torraumlinie. Die Markierungen und Zwischenräume messen jeweils 15 cm. Die Markierungen sollten rechtwinklig bzw. radial abgeschnitten werden. Die Messung der kurvigen Markierungen erfolgt über die Sehne der Markierungen (Abb. 5).
d) Die 7-m-Linie ist 1 m lang und wird – parallel zur Torlinie – direkt vor dem Tor gezogen, wobei der Abstand von der hinteren Kante der Torlinie zur vorderen Kante der 7-m-Linie 7 m beträgt (Abb. 5).
e) Die Torwartgrenzlinie (4-m-Linie) vor dem Tor ist 15 cm lang. Sie verläuft – mit einem Abstand von 4 m, gemessen von der hinteren Kante der Torlinie zur vorderen Kante der 4-m-Linie, also einschließlich beider Linien selbst – parallel zur Torlinie.
f) Die Spielfläche sollte von einer Sicherheitszone von mindestens 1 m entlang der Seitenlinien und 2 m hinter den Torauslinien umgeben sein.
g) Das Tor (Abb. 2) steht in der Mitte der betreffenden Torauslinien. Die Tore müssen fest im Boden oder an der hinter ihnen befindlichen Wand verankert sein. Ihre lichte Breite beträgt 3 m und die lichte Höhe 2 m. Der Torrahmen muss ein Rechteck sein, wobei die inneren Diagonalen 360,5 cm (höchstens 361 cm – mindestens 360 cm, mit einem Unterschied von höchstens 0,5 cm in einem Tor) messen. Die hintere Seite der Torpfosten muss mit der hinteren Seite der Torlinie (und der Torauslinie) eine Linie bilden, so dass die vordere Seite der Torpfosten 3 cm über die Torauslinie hinausreicht.
Die Torpfosten und die Querlatte, welche sie verbindet, müssen aus dem gleichen Material bestehen (z.B. Holz, Leichtmetall oder synthetisches Material) und quadratisch sein (8 cm). Die Kanten müssen abgerundet sein und einen Radius von 4±1 mm aufweisen. Die Torpfosten und die Querlatte müssen auf den drei von der Spielfläche einzusehenden Seiten mit zwei deutlich kontrastierenden Farben gestrichen sein, die sich ebenfalls deutlich vom Hintergrund abheben. Die beiden Tore einer Spielfläche müssen dieselben Farben aufweisen.
In der Ecke zwischen Pfosten und Querlatte messen die Farbstreifen der Tore 28 cm in jede Richtung und weisen dieselbe Farbe auf. Alle anderen Streifen müssen 20 cm lang sein. Jedes Tor muss ein Netz, das sogenannte Tornetz, haben. Dieses muss derart befestigt sein, dass ein in das Tor geworfener Ball normalerweise im Tor verbleibt oder nicht durch das Tor hindurch fliegen kann. Falls notwendig kann – im Tor hinter der Torlinie – ein weiteres Netz angebracht werden. Die Entfernung zwischen der Torlinie und diesem weiteren Netz sollte ca. 70 cm, aber mindestens jedoch 60 cm betragen.
h) Die Tiefe des Tornetzes sollte oben 0,9 m hinter der Torlinie und unten 1,1 m betragen, wobei für beide Maße eine Toleranz von ± 0,1 m gilt. Die Maschen sollten nicht größer als 10 x 10 cm sein. Das Netz muss an den Pfosten und an der Querlatte mindestens alle 20 cm befestigt sein. Es ist erlaubt, das Tornetz und das weitere Netz derart zusammenzubinden, dass kein Ball zwischen die beiden Netze gelangen kann.
i) Hinter dem Tor, in der Mitte der Torauslinie und mit einer Entfernung von ca. 1,5 m, sollte ein (vom Boden aus) 5 m hohes, vertikales Sicherheitsnetz von 9-14 m Länge angebracht sein.
j) Der Zeitnehmertisch steht in der Mitte des Auswechselraums an einer der beiden Seitenlinien. Der Tisch darf höchstens 4 m lang sein und sollte 30-40 cm hoch über der Spielfläche stehen, um die uneingeschränkte Sicht sicherzustellen.
k) Alle Messungen ohne Angabe einer Toleranz müssen der ISO-Norm (International Standard Organization) 2768- 1: 1989 entsprechen.
l) Die Normen für Handballtore sind vom Europäischen Komitee für Normung, CEN (Comité Européen de Normalisation), im Rahmen der Norm EN 749 in Verbindung mit der Norm EN 202.10-1 festgelegt worden.

Regel 2 – Spielzeit, Schlusssignal, Time-out

Spielzeit
2:1 Die normale Spielzeit für alle Mannschaften mit Spielern ab 16 Jahren und älter beträgt 2 x 30 Minuten; die Halbzeitpause normalerweise 10 Minuten. Die normale Spielzeit für Jugendmannschaften von 12-16 Jahren beträgt 2 x 25 Minuten, für Jugendmannschaften von 8-12 Jahren 2 x 20 Minuten; die Halbzeitpausen normalerweise 10 Minuten.
Hinweis: IHF, Kontinentalverbände und nationale Verbände haben das Recht, für ihren Bereich abweichende Regelungen bezüglich der Halbzeitpause zu treffen. Die Halbzeitpause beträgt maximal 15 Minuten.

2:2 Ist ein Spiel nach Ablauf der regulären Spielzeit unentschieden und soll bis zur Entscheidung weitergespielt werden, erfolgt nach einer Pause von 5 Minuten eine Verlängerung. Die Verlängerung dauert 2 x 5 Minuten mit 1 Minute Halbzeitpause. Ist das Spiel nach einer ersten Verlängerung noch nicht entschieden, erfolgt nach einer Pause von 5 Minuten eine zweite Verlängerung von 2 x 5 Minuten mit 1 Minute Halbzeitpause. Fällt auch hier keine Entscheidung, ist der Gewinner im Einklang mit den Bestimmungen des betreffenden Wettbewerbs zu ermitteln. Ist die Entscheidung durch 7-m-Werfen herbeizuführen, gelten die Bestimmungen des folgenden Kommentars.
Kommentar: Am 7-m Werfen dürfen hinausgestellte oder disqualifizierte Spieler nicht teilnehmen (beachte auch Regel 4:1 Abs. 4). Jede Mannschaft benennt 5 Spieler. Diese Spieler führen im Wechsel mit der anderen Mannschaft je einen Wurf aus. Die Reihenfolge der Werfer ist den Mannschaften freigestellt. Die Torwarte können frei gewählt und gegen einen anderen zur Teilnahme berechtigten Spielern ausgewechselt werden. Spieler dürfen sowohl als Werfer als auch als Torwart eingesetzt werden. Die Schiedsrichter bestimmen das Tor, auf das geworfen wird. Die Mannschaft, die das Losen gewinnt, entscheidet, ob sie oder die andere Mannschaft mit dem Werfen beginnt. Bei Gleichstand nach dem ersten Durchgang beginnt die andere Mannschaft mit der Fortsetzung des 7-m-Werfens. Für diese Fortsetzung benennt jede Mannschaft wiederum 5 Spieler. Hierbei dürfen dieselben Spieler wie beim ersten Durchgang benannt werden, auch ein Wechsel einzelner oder aller Spieler ist möglich. Diese Regelung ist bis zur endgültigen Entscheidung anzuwenden. Ein Sieger steht jedoch bereits fest, wenn eine Mannschaft nach einem Wurfwechsel in Führung liegt. Spieler können von der weiteren Teilnahme wegen besonderer oder wiederholter Unsportlichkeit disqualifiziert werden (16:6e). Handelt es sich hierbei um einen der 5 benannten Spieler, kann die Mannschaft einen anderen Spieler benennen.

Schlußsignal
2:3 Die Spielzeit beginnt mit dem Anpfiff des Anwurfs durch einen Schiedsrichter und endet mit dem automatischen Schlusssignal der öffentlichen Zeitmessanlage oder dem Schlusssignal des Zeitnehmers. Ertönt kein derartiges Signal, pfeift der Schiedsrichter, der Zeitnehmer oder der Delegierte, um anzuzeigen, dass die Spielzeit abgelaufen ist (17:9). Kommentar: Sollte keine öffentliche Zeitmessanlage mit automatischem Schlusssignal vorhanden sein, bedient sich der Zeitnehmer einer Tisch- oder Handstoppuhr und beendet das Spiel mit dem Schlusssignal (18:2, Absatz 2).

2:4 Regelwidrigkeiten und unsportliches Verhalten vor oder mit dem Ertönen des Schlusssignals (bei Halbzeit- oder Spielende bzw. zum Ende der Halbzeiten einer Verlängerung) sind zu ahnden, auch wenn die Ausführung des Freiwurfs (nach Regel 13:1) oder 7-m-Wurfs nicht vor dem Schlusssignal erfolgen kann. Ertönt das Schlusssignal, wenn ein Frei- oder 7-m-Wurf noch auszuführen ist oder der Ball sich nach einem solchen Wurf noch in der Luft befindet, ist dieser Wurf ebenfalls zu wiederholen. In beiden Fällen beenden die Schiedsrichter das Spiel erst, wenn der Freiwurf oder 7-m-Wurf ausgeführt oder wiederholt wurde und das Ergebnis dieses Wurfes feststeht.

2:5 Für Freiwurfausführungen (oder -wiederholungen) nach Regel 2:4 gelten besondere Anweisungen bezüglich der Aufstellung der Spieler und des Spielerwechsels. Abweichend von dem normalen Spielerwechsel gemäß Regel 4:4 darf die angreifende Mannschaft einen Spieler auswechseln, ebenso darf die abwehrende Mannschaft einen Feldspieler gegen einen Torwart auswechseln, wenn sie beim Ertönen des Schlusssignals ohne Torwart spielt. Verstöße sind entsprechend Regel 4:5 Abs. 1 zu ahnden. Die Mitspieler des Werfers müssen sich mindestens drei Meter von ihm entfernt und nicht zwischen Torraum- und Freiwurflinie der anderen Mannschaft aufhalten (13:7, 15:6, siehe auch Erläuterung 1). Für die Spieler der abwehrenden Mannschaft gilt Regel 13:8.
Wenn ein Torwart im Zusammenhang mit einem Freiwurf der nach dem Schlußsignal auszuführen ist, verletzt wird, darf die verteidigende Mannschaft den Torwart ersetzen

2:6 Unter den in den Regeln 2:4-5 beschriebenen Umständen können gegen Spieler und Mannschaftsoffizielle für Regelwidrigkeiten und unsportliches Verhalten bei der Ausführung eines Freiwurfs oder 7-m-Wurfs persönliche Bestrafungen ausgesprochen werden. Eine Regelwidrigkeit bei der Ausführung eines derartigen Wurfs kann jedoch keinen Freiwurf in die andere Richtung nach sich ziehen.
2:6 und 8:10c – Betrifft den Freiwurf nach dem Schlußsignal Eine persönliche Bestrafung gem. Regel 16:3, 16:6 und 16:9 ist anwendbar. Der Freiwurf muss wiederholt werden (15:9 Absatz 3)

2:7 Stellen die Schiedsrichter fest, dass der Zeitnehmer das Spiel zu früh mit dem Schlusssignal (Halbzeit, Ende des Spiels oder der Verlängerungen) beendet hat, sind sie verpflichtet, die Spieler auf der Spielfläche zu behalten und die verbleibende Spielzeit nachspielen zu lassen. Bei der Wiederaufnahme des Spiels bleibt die Mannschaft in Ballbesitz, welche zum Zeitpunkt des zu früh ertönten Signals im Ballbesitz gewesen ist. War der Ball nicht im Spiel, wird das Spiel mit dem der Spielsituation entsprechenden Wurf fortgesetzt, andernfalls laut Regel 13:4a-b mit Freiwurf. Ist die 1. Halbzeit eines Spiels (oder einer Verlängerung) zu spät beendet worden, muss die 2. Halbzeit um die entsprechende Zeit verkürzt werden. Ist die 2. Halbzeit eines Spiels (oder einer Verlängerung) zu spät beendet worden, können die Schiedsrichter nichts mehr an der Situation ändern.

  1. Freiwurf-Ausführung nach dem Schlusssignal (2:4-6) Erl.1
    Häufig ist eine Mannschaft, die nach Ablauf der regulären Spielzeit noch Gelegenheit zur Ausführung eines Freiwurfs hat, nicht mehr daran interessiert, ein Tor zu erzielen; entweder ist das Spiel bereits entschieden oder die Entfernung zum Tor zu groß. Obwohl die Regeln eine Ausführung des Freiwurfs vorschreiben, sollten die Schiedsrichter diesen als ausgeführt betrachten, wenn ein Spieler in wenigstens annähernd korrekter Position den Ball nur fallen lässt oder den Schiedsrichtern aushändigt.
    Will eine Mannschaft ihre Wurfchance noch wahrnehmen, müssen die Schiedsrichter ihr diese gewähren (selbst wenn sie nur sehr gering ist), aber darauf achten, dass die Situation nicht zu einem zeitaufwändigen „Theater“ wird. Deshalb sollten sie die Spieler beider Mannschaften rasch in die korrekten Positionen bringen, damit der Freiwurf unverzüglich ausgeführt werden kann. Die Einschränkungen bezüglich Spielerwechsel und -positionen gemäß Regel 2:5 sind zu beachten (4:5 und 13:7).
    Außerdem ist auf die bei Freiwürfen auch sonst üblichen Regelwidrigkeiten beider Mannschaften zu achten. Wiederholte Regelwidrigkeiten durch die Abwehrspieler (15:4, 15:9, 16:1b, 16:3d) müssen genauso geahndet werden wie Regelwidrigkeiten der Angriffsspieler. Häufig überschreiten ein oder mehrere Spieler die Freiwurflinie nach dem Pfiff, aber bevor der Ball die Hand des Werfers verlassen hat oder der Werfer bewegt sich beim Wurf oder springt (13:7 Absatz 3, 15:1,15:2,15:3).
    Erkennen Sie keine unzulässig erzielten Tore an!

Time-out
2:8 Die Schiedsrichter entscheiden, wann und wie lange die Spielzeit unterbrochen wird („Time-out“). In folgenden Situationen ist ein Time-out verbindlich: a) Hinausstellung, Disqualifikation b) Team-Time-Out c) Pfiff vom Zeitnehmer oder Delegierten d) notwendige Rücksprache zwischen den Schiedsrichtern entsprechend Regel 17:7. Entsprechend den Umständen wird ein Time-out normalerweise auch in bestimmten anderen Situationen gewährt (Erläuterung 2). Regelwidrigkeiten während eines Time-out haben die gleichen Folgen wie Regelwidrigkeiten während der Spielzeit (16:10).

– Time-out (2:8)Erl.2
Abgesehen von den in Regel 2:8 beschriebenen Situationen, bei denen ein Time-out verbindlich ist, wird von den Schiedsrichtern erwartet, dass sie ihr Urteilsvermögen bezüglich der Notwendigkeit eines Time-out auch in anderen Situationen walten lassen. Einige typische Situationen, bei denen ein Time-out nicht verbindlich ist, aber unter normalen Umständen dennoch gewährt wird, sind:
a) äußere Einflüsse, z.B. muss die Spielfläche gewischt werden.
b) ein Spieler scheint verletzt.
c) eine Mannschaft spielt offenkundig auf Zeit, verzögert z.B. die Ausführung eines formellen Wurfs, ein Spieler wirft den Ball weg oder gibt ihn nicht frei.
d) der Ball berührt die Decke oder eine über der Spielfläche befestigte Vorrichtung (11:1), prallt ab und landet dadurch weit von der Stelle des fälligen Einwurfs entfernt, was zu ungewöhnlicher Verzögerung führt.
e) Wechsel eines Feldspielers mit einem Torwart zur Ausführung des Abwurfs
Hinsichtlich der Notwendigkeit eines Time-outs in diesen und anderen Situationen sollten die Schiedsrichter vor allem berücksichtigen, ob eine Spielunterbrechung ohne Time-out einen ungerechtfertigten Nachteil für eine der Mannschaften entstehen lassen würde. Wenn z.B. eine Mannschaft kurz vor Spielende mit klarem Vorsprung führt, ist es vielleicht nicht erforderlich, für eine kurze Unterbrechung zum Wischen der Spielfläche Time-out zu geben.
Sicherlich keinen Anlass für ein Time-out gibt es, wenn eine Mannschaft, die in Rückstand liegt, selbst das Spiel verzögert.
Ein wichtiges Kriterium für die Frage „Time-out oder nicht?“ ist die erwartete Dauer der Unterbrechung. Bei Verletzung ist sie häufig schwer schätzbar, deswegen kann es sicherer sein, Time-out zu geben. Umgekehrt sollten die Schiedsrichter nicht zu schnell Time-out gewähren, nur weil der Ball die Spielfläche verlassen hat. Oft ist er nämlich umgehend zurück. Falls nicht, sollten die Schiedsrichter sich darauf konzentrieren, rasch einen Reserveball ins Spiel zu bringen (3:4), um ein Time-out zu vermeiden.
Das bei 7-m-Entscheidungen früher verbindliche Time-out wurde gestrichen. Entsprechend den obigen Grundsätzen liegt es jedoch in einigen Situationen im Ermessen der Schiedsrichter auf Time-out zu entscheiden, etwa wenn eine der Mannschaften die Ausführung deutlich verzögert, z.B. durch Auswechseln des Torwarts oder des Werfers.

2:9 Bei einem Time-out entscheiden grundsätzlich die Schiedsrichter, wann die Uhr anzuhalten und wieder in Gang zu setzen ist. Die Spielzeitunterbrechung ist dem Zeitnehmer durch drei kurze Pfiffe und Handzeichen 15 anzuzeigen. Erfolgt die Spielunterbrechung jedoch durch Signal des Zeitnehmers oder Delegierten (2:8b-c), muss der Zeitnehmer die Uhr sofort, ohne Bestätigung durch die Schiedsrichter, anhalten. Nach einem Time-out (15:5b) muss das Spiel durch Anpfiff wieder aufgenommen werden.
Kommentar: Ein Signal des Zeitnehmers/Delegierten unterbricht das Spiel. Auch wenn die Schiedsrichter (und die Spieler) nicht sofort wahrnehmen, dass das Spiel unterbrochen ist, ist jede Handlung auf der Spielfläche nach dem Signal ungültig, also auch ein nach dem Signal gefallenes Tor. Ebenso ist eine Wurfentscheidung für eine Mannschaft (7-m-Wurf, Freiwurf, Einwurf, Anwurf oder Abwurf) ungültig. Das Spiel ist entsprechend der zum Zeitpunkt des Signals gegebenen Situation wieder aufzunehmen. Hauptgründe für ein Signal des Zeitnehmers/Delegierten sind ein beantragtes Team-Time-out oder ein Wechselfehler. Persönliche Strafen, die die Schiedsrichter zwischen dem Signal des Zeitnehmers/Delegierten und der Wahrnehmung ausgesprochen haben, bleiben gültig, unabhängig von der Art des Vergehens und der Art der Strafe.

2:10 Jede Mannschaft hat pro Halbzeit (ausgenommen Verlängerungen) Anspruch auf ein Team-Time-out von einer Minute Länge (Erläuterung 3).
Hinweis: IHF, Kontinentalverbände und nationale Verbände haben das Recht, für ihren Bereich abweichende Regelungen bezüglich der Anzahl der Team-Time-outs zu treffen, wobei jede Mannschaft pro Spiel (ausgenommen Verlängerungen) Anspruch auf drei Team-Time-outs von jeweils einer Minute hat aber pro Halbzeit nur 2 möglich sind (siehe Hinweis in Erläuterung 3)

Team-Time-out (2:10) Erl.3
Jede Mannschaft hat Anspruch auf ein Team-Time-out von je einer Minute pro Halbzeit der regulären Spielzeit (aber nicht während Verlängerungen).
Ein Mannschaftsoffizieller der Mannschaft, die ein Team-Time-out beantragen will, muss eine „Grüne Karte“ vor dem Zeitnehmer auf den Tisch legen. Es wird empfohlen, dass die Grüne Karte ein Format von etwa 15 x 20 cm hat und auf jeder Seite ein großes „T“ aufweist.
Ein Team-Time-out kann nur beantragen, wer in Ballbesitz ist (Ball im Spiel oder bei Spielunterbrechung). Unter der Voraussetzung, dass der Antragsteller den Ballbesitz nicht verliert, bevor der Zeitnehmer pfeifen kann (in diesem Falle wäre die Grüne Karte der Mannschaft zurückzugeben), wird der Mannschaft das Team-Time-out umgehend gewährt.
Der Zeitnehmer unterbricht dann das Spiel durch einen Pfiff, und stoppt sofort die Uhr (2:9) Er gibt das Handzeichen für Time-out (Nr. 15) und deutet mit gestrecktem Arm zur beantragenden Mannschaft. Die Grüne Karte wird auf dem Tisch, und zwar auf der Seite der beantragenden Mannschaft, aufgestellt und bleibt dort für die Dauer des Team-Time-outs.
Die Schiedsrichter bestätigen das Team-Time-out woraufhin der Zeitnehmer eine separate Uhr zur Kontrolle des Team-Time-outs betätigt.
Der Sekretär trägt die Zeit im Spielprotokoll bei der beantragenden Mannschaft unter der betreffenden Halbzeit ein.
Während des Team-Time-outs halten sich die Spieler und die Mannschaftsoffiziellen in Höhe ihrer Auswechselräume auf, entweder auf der Spielfläche oder im Auswechselraum. Die Schiedsrichter bleiben in der Mitte der Spielfläche, einer von ihnen sollte sich aber zwecks Abstimmung kurz zum Zeitnehmertisch begeben.
Im Falle von Strafen gemäß Regel 16 zählt das Team Time-out zur Spielzeit (16:10), sodass unsportliches Verhalten und andere Vergehen entsprechend geahndet werden. Dabei ist es bedeutungslos, ob sich der betreffende Spieler/Offizielle auf oder außerhalb der Spielfläche befindet. Entsprechend können eine Verwarnung, eine Hinausstellung oder Disqualifikation gemäß Regeln 16:1-3 und 16:6-9 für unsportliches Verhalten (8:7-10) oder Vergehen die unter Regel 8:6b fallen, gegeben werden.
Nach 50 Sekunden zeigt der Zeitnehmer durch ein akustisches Signal an, dass das Spiel in zehn Sekunden fortzusetzen ist.
Die Mannschaften sind gehalten, bei Ablauf des Team-Time-outs zur Wiederaufnahme des Spiels bereit zu sein. Das Spiel wird entweder mit dem Wurf wieder aufgenommen, welcher der Situation bei Gewährung des Team-Time-outs entspricht, oder – wenn der Ball im Spiel war – mit einem Freiwurf für die beantragende Mannschaft an der Stelle, an der sich der Ball bei der Unterbrechung befand. Der Zeitnehmer setzt die Spielzeituhr mit dem Anpfiff des Schiedsrichters wieder in Gang.
Hinweis:
Für den Fall, dass IHF, Kontinentalverbände oder nationale Verbände abweichende Regelungen gemäß dem in Regel 2:10 aufgeführten Hinweis treffen, hat jede Mannschaft während der regulären Spielzeit (Verlängerungen ausgenommen) Anspruch auf insgesamt drei Team Time-outs. Pro Halbzeit der regulären Spielzeit sind nur zwei Team Time-outs möglich. Zwischen zwei Team Time-outs einer Mannschaft muss der Gegner mindestens einmal in Ballbesitz sein. Drei grüne Karten mit den Nummern 1, 2 und 3 stehen jeder Mannschaft zur Verfügung.
Für die erste Halbzeit erhält jede Mannschaft die grünen Karten mit Nummern 1 und 2, für die zweite Halbzeit die Karten Nr. 2 und 3, sofern die Mannschaft in der ersten Halbzeit nicht mehr als ein Team Time-out erhalten hat. Für den Fall, dass die Mannschaft in der ersten Halbzeit zwei Team Time-outs erhalten hat, erhält sie für die zweite Halbzeit Karte Nr. 3.
Innerhalb der letzten fünf Minuten der regulären Spielzeit ist nur ein Team Time-out für jede Mannschaft erlaubt.
Die letzten fünf Spielminuten beginnen, wenn die Spieluhr 55:00 bzw. 05:00 zeigt.

Regel 3 : Der Ball

3:1 Der Ball besteht aus einer Leder- oder Kunststoffhülle. Er muss rund sein. Das Außenmaterial darf nicht glänzend oder glatt sein (17:3).

3:2 Die einzelnen Mannschaftskategorien müssen folgende Ballgrößen, d.h. Umfang und Gewicht verwenden:
– 58-60 cm und 425-475 g (IHF-Größe 3) für Männer und männliche Jugend (16 Jahre und älter);
– 54-56 cm und 325-375 g (IHF-Größe 2) für Frauen, weibliche Jugend (14 Jahre und älter) und männliche Jugend (12 bis 16 Jahre);
(– 50-52 cm und 290-330 g (IHF-Größe 1) für weibliche Jugend (8 bis 14 Jahre) und männliche Jugend (8 bis 12 Jahre). für den DHB Bereich gestrichen)

  • Nur gültig für den Bereich des DHB:

     50-52 cm und 290-330 g (IHF-Größe 1) für weibliche Jugend (10 bis 14 Jahre) und männliche Jugend (10 bis 12 Jahre)

  • 46 – 48 cm und bis zu 260g (IHF Größe 0)für weibliche und männliche Jugend (8 -10 Jahre )

Kommentar:Das „IHF-Ballreglement“ umfasst die technischen Anforderungen für Bälle, die bei allen offiziellen internationalen Spielen eingesetzt werden. Diese Spielregeln beinhalten nicht Größe und Gewicht von Bällen für den „Mini-Handball“.

3:3 Bei jedem Spiel müssen mindestens zwei Bälle vorhanden sein. Die Reservebälle müssen während des Spielverlaufs beim Zeitnehmertisch unmittelbar verfügbar sein. Die Bälle müssen den Regeln 3:1-2 entsprechen.
Die IHF, Kontinentalverbände und Nationalverbände haben das Recht, die Verwendung von Reservebällen zuzulassen, die nicht am Zeitnehmertisch platziert werden. Über die Verwendung eines Reserveballs entscheiden die Schiedsrichter gemäß Regel 3:4

3:4 Die Schiedsrichter entscheiden, wann ein Reserveball eingesetzt wird. In diesem Fall sollten sie den Reserveball zügig ins Spiel bringen, um eine Unterbrechung so kurz wie möglich zu halten und ein Time-out zu vermeiden.

Regel 4 – Mannschaften, Spielerwechsel, Ausrüstung, Spielerverletzung

Mannschaft

4:1 Eine Mannschaft besteht aus bis zu 14 Spielern. Auf der Spielfläche dürfen sich gleichzeitig höchstens 7 Spieler befinden. Die übrigen Spieler sind Auswechselspieler. Ein Spieler, der als Torwart gekennzeichnet ist, kann jederzeit die Position als Feldspieler einnehmen (beachte jedoch Regel 8:5 Kommentar Absatz 2). Ebenso kann ein als Torwart gekennzeichneter Feldspieler jederzeit die Position des Torwarts einnehmen (beachte Regeln 4:4 und 4:7). Spielt eine Mannschaft ohne Torwart, dürfen sich auf der Spielfläche gleichzeitig höchstens 7 Feldspieler befinden (beachte Regeln 4:7, 6:1, 6:2c, 6:3, 8:7f, 14:1a). Für den Wechsel zwischen Torwart und Feldspieler gelten die Regeln 4:4-4:7. Zu Spielbeginn müssen wenigstens 5 Spieler auf der Spielfläche antreten. Die Anzahl der Spieler einer Mannschaft darf im Spielverlauf – einschließlich der Verlängerungen – jederzeit auf bis zu 14 Spieler ergänzt werden. Sinkt die Anzahl der Spieler einer Mannschaft auf der Spielfläche unter 5, kann weitergespielt werden. Es liegt im Ermessen des Schiedsrichters, ob und wann ein Spiel abzubrechen ist (17:12).
Hinweis: IHF, Kontinentalverbände und nationale Verbände haben das Recht, für ihren Bereich abweichende Regelungen bezüglich der Anzahl von Spielern zu treffen. Die maximale Anzahl von 16 Spielern darf dabei nicht überschritten werden.

4:2 Eine Mannschaft darf im Spielverlauf höchstens 4 Mannschaftsoffizielle einsetzen. Diese dürfen während des Spiels nicht ausgewechselt werden. Einer von ihnen ist als „Mannschaftsverantwortlicher“ zu bezeichnen. Nur er ist berechtigt, Zeitnehmer/Sekretär und eventuell die Schiedsrichter anzusprechen (ausgenommen Erläuterung 3). Im Allgemeinen ist ein Mannschaftsoffizieller nicht berechtigt, während des Spiels die Spielfläche zu betreten. Ein Verstoß gegen diese Regel ist als unsportliches Verhalten zu ahnden (8:7-10, 16:1b, 16:3e-g und 16:6c). Das Spiel wird mit einem Freiwurf für die gegnerische Mannschaft fortgesetzt (13:1a-b; Erläuterung 7). Der Mannschaftsverantwortliche ist dafür verantwortlich, dass sich ab Spielbeginn im Auswechselraum keine anderen Personen als die eingetragenen Offiziellen (max. 4) und die teilnahmeberechtigten Spieler (4:3) befinden. Ebenso ist er für die Einhaltung des Auswechselraum-Reglements verantwortlich. Bei Verstößen ist er progressiv zu bestrafen (16:1b, 16:3e und 16:6c).

Austausch von Spielern und Offiziellen (Regeln 4:1 – 4:2)
Hat eine Mannschaft nicht das volle Kontingent an Spielern (Regel 4:1) oder Offiziellen (Regel 4:2) ausgeschöpft, ist es bis zum Ende des Spiels (einschließlich der Verlängerungen) erlaubt:

  • einen eingetragenen Spieler als Offiziellen nachzutragen, sowie
  • einen eingetragenen Offiziellen als Spieler nachzutragen.
    Dabei darf die höchstzulässige Anzahl von Spielern bzw. Offiziellen nicht überschritten werden.
    Der Spieler bzw. der Offizielle ist in seiner ursprünglichen Funktion zu streichen und der Vorgang im Spielbericht zu vermerken. Ein Ersatz des in dieser Funktion gestrichenen Spielers bzw. Offiziellen ist nicht erlaubt. Ebenso ist es unzulässig, einen anderen Teilnehmer im jeweiligen Funktionsbereich zurückzuziehen, um einen Wechsel unter Beachtung des jeweiligen maximalen Kontingents vornehmen zu können. Ein Teilnehmer darf zudem nicht gleichzeitig als Spieler und als Offizieller eingetragen sein. IHF, Kontinentalverbände und nationale Verbände haben das Recht, für ihren Bereich abweichende Regelungen zu treffen.
    Die vor dem Funktionswechsel erhaltenen persönlichen Strafen (Verwarnungen, Hinausstellungen) werden sowohl für das persönliche Kontingent als auch für die Kontingente „Spieler“ bzw. „Offizielle“ mitgenommen.

4:3 Ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller ist teilnahmeberechtigt, wenn er beim Anpfiff anwesend und im Spielprotokoll eingetragen ist. Nach Spielbeginn eintreffende Spieler/Mannschaftsoffizielle müssen vom Zeitnehmer/Sekretär in das Spielprotokoll eingetragen werden und erhalten damit die Teilnahme -berechtigung. Ein teilnahmeberechtigter Spieler kann die Spielfläche jederzeit über seine eigene Auswechsellinie betreten (beachte 4:4 und 4:6). Der Mannschafts -verantwortliche ist dafür verantwortlich, dass nur teilnahmeberechtigte Spieler die Spielfläche betreten. Andernfalls ist er wegen unsportlichen Verhaltens zu bestrafen (13:1a-b, 16:1b, 16:3d, 16:6c, Erläuterung 7).

Spielerwechsel
4:4 Auswechselspieler dürfen während des Spiels jederzeit und wiederholt (siehe jedoch Regel 2:5 und Regel 4:11), ohne Meldung beim Zeitnehmer/Sekretär, eingesetzt werden, sofern die zu ersetzenden Spieler die Spielfläche verlassen haben (4:5). Das Ein- und Auswechseln von Spielern darf nur über die eigene Auswechsellinie erfolgen (4:5). Dies gilt auch für den Torwartwechsel (4:7 und 14:10). Die Auswechselregeln gelten auch bei Time-out (ausgenommen Team-Time-out).
Kommentar: Sinn der Auswechsellinie ist es, ein korrektes Auswechseln sicherzustellen, nicht aber, Spieler zu bestrafen, die die Seiten- oder die Torauslinie ohne Vorteilsabsicht überschreiten (z.B. um Wasser oder das Handtuch direkt neben der Auswechsellinie zu holen oder die Spielfläche nach einer Hinausstellung auf sportliche Weise außerhalb der eigenen Auswechselraummarkierung zu verlassen). Taktisches und nicht erlaubtes Verlassen wird in Regel 7:10 behandelt.
Das Verlassen und Betreten der Spielfläche darf nur über die eigene Auswechsellinie erfolgen. Eine Ausnahme bildet das Verlassen der Spielfläche durch einen verletzten Spieler nach einer Spielzeitunter-brechung.
Dieser darf nicht gezwungen werden, die Spielfläche innerhalb des Auswechselraums zu verlassen, wenn klar ersichtlich ist, dass seine Verletzung im Auswechselraum oder in der Umkleidekabine versorgt werden muss. Zudem sollten die Schiedsrichter gestatten, dass ein Auswechselspieler die Spielfläche schon betritt, bevor der verletzte Mitspieler diese verlassen hat, um so die Unterbrechung so kurz wie möglich zu halten.

4:5 Ein Wechselfehler ist mit einer Hinausstellung für den fehlbaren Spieler zu ahnden. Begehen mehrere Spieler einer Mannschaft in der gleichen Situation einen Wechselfehler, so ist nur der erste Spieler, welcher eine Regelwidrigkeit begeht, zu bestrafen. Das Spiel wird mit Freiwurf für die gegnerische Mannschaft fortgesetzt (13:1a-b; Erläuterung 7).

4:6 Betritt ein zusätzlicher Spieler die Spielfläche ohne Auswechselung oder greift ein Spieler unberechtigt vom Auswechselraum aus in das Spielgeschehen ein, erhält dieser Spieler eine Hinausstellung. Die Mannschaft muss für die folgenden 2 Minuten um einen Spieler auf der Spielfläche reduziert werden (abgesehen davon, dass der zusätzliche Spieler die Spielfläche verlassen muss). Betritt ein hinausgestellter Spieler während seiner Hinausstellungszeit die Spielfläche, erhält er erneut eine Hinausstellung, die sofort beginnt, und die Mannschaft muss für die Restzeit der ersten Hinausstellung auf der Spielfläche um einen weiteren Spieler reduziert werden. Das Spiel wird in beiden Fällen mit einem Freiwurf für die gegnerische Mannschaft fortgesetzt (13:1a-b; Erläuterung 7).

Zusätzlicher Spieler (Regel 4:6, Abs. 1)
Betritt ein zusätzlicher Spieler die Spielfläche ohne Auswechslung, erhält dieser Spieler eine Hinausstellung.
Lässt sich der fehlbare Spieler nicht mehr feststellen, ist wie folgt vorzugehen:

  • Der Technische Delegierte (die Schiedsrichter) fordern den Mannschaftsverantwortlichen
    auf, den fehlbaren Spieler zu benennen.
  • Dieser Spieler erhält eine Hinausstellung. Diese wird ihm persönlich angelastet.
  • Weigert sich der Mannschaftsoffizielle, den fehlbaren Spieler zu benennen, benennt der
    Technische Delegierte (die Schiedsrichter) einen Spieler. Dieser Spieler erhält eine
    Hinausstellung. Diese wird ihm persönlich angelastet.
    Hinweise:
  • Als „fehlbarer Spieler“ kann nur ein Spieler, benannt werden, der sich zum Zeitpunkt der
    Unterbrechung auf der Spielfläche befindet. Ein eventuell mit Torwartüberzieher auf der Spielfläche befindlicher Spieler kann nicht als „fehlbarer Spieler“ benannt werden.
  • Handelt es sich für den benannten Spieler um seine dritte Hinausstellung, ist er nach Regel
    16:6d zu disqualifizieren.
 

Helge-Olaf Käding – der 15. Mann (Youtube Video)

ABER VORSICHT, z.B  in Hamburg und in Schleswig Holstein ist es weiterhin nicht erlaubt bei einer vollen Liste NACH ANPFIFF einen  nichtanwesenden Spieler der in der Liste steht zu streichen , um ihn dann gegen einen anderen anwesenden Spieler zu ergänzen !!!

 

Ausrüstung
Regel 4:7 – 4:9 Die IHF, Kontinentalverbände und Nationalverbände haben das Recht, technisches Equipment im Auswechselbereich zuzulassen. Das Equipment muß auf faire Weise verwendet werden und schließt Kommunikationsequipment mit einem suspendierten Offiziellen oder Spieler aus.

4:7 Alle Feldspieler einer Mannschaft müssen einheitliche Spielkleidung tragen. Die Kombinationen von Farbe und Design der beiden Mannschaften müssen sich deutlich voneinander unterscheiden. Alle als Torwart eingesetzten Spieler einer Mannschaft müssen eine identische Farbe tragen, die sich von den Farben der Feldspieler beider Mannschaften und der Torwarte der anderen Mannschaft deutlich unterscheidet (17:3).

4:8 Die Spieler müssen auf der Trikotrückseite mindestens 20 cm und auf der Trikotvorderseite mindestens 10 cm hohe sichtbare Nummern haben. Dabei muss es sich um Nummern von 1 bis 99 handeln. Spieler, die zwischen Feldspieler und Torwartposition wechseln, müssen die gleiche Nummer benutzen. Die Farbe der Nummern muss sich deutlich von Farbe und Design der Spielkleidung abheben.

Betreten der Spielfläche mit falscher Spielkleidungsfarbe oder Spielernummer (Regeln 4:7 und 4:8)

Ein Vergehen im Sinne der Regeln 4:7 und 4:8 führt nicht zu Ballbesitzwechsel, sondern lediglich zu Spielunterbrechung, Korrektur des Fehlers und Spielfortsetzung mit Wurf durch diejenige Mannschaft, die sich bei Spielunterbrechung in Ballbesitz befand.

4:9 Die Spieler müssen Sportschuhe tragen. Das Tragen von Gegenständen, welche die Spieler gefährden könnten oder mit denen sich Spieler einen unrechtmäßigen Vorteil verschaffen, ist nicht erlaubt. Dies betrifft z.B. Kopfschutz, Gesichtsmaske, Handschuhe, Armbänder, Armbanduhren, Ringe, sichtbares Piercing, Halsketten oder Ketten, Ohrschmuck, Brillen ohne Haltebänder oder mit festen Gestellen sowie alle anderen Gegenstände, welche eine Gefährdung darstellen könnten (17:3). Spieler, die solche gefährlichen Gegenstände tragen / an sich haben, dürfen nicht mitspielen, bis der Mangel behoben ist. Flache Ringe, kleine Ohrringe und Piercing sind erlaubt, wenn sie abgedeckt sind und Spieler nicht gefährden. Das Tragen von Stirnbändern, Kopftüchern und Kapitänsbinden aus weichem, elastischem Material ist erlaubt. Der Mannschaftsverantwortliche bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Spielbericht / der Spielermeldung vor dem Spiel die ordnungsgemäße Ausrüstung aller Spieler. Stellen die Schiedsrichter nach Spielbeginn trotzdem eine unkorrekte Ausrüstung (nach Regel 4:9) fest, wird der Mannschaftsverantwortliche progressiv bestraft und der entsprechende Spieler muss die Spielfläche verlassen, bis der Mangel behoben ist. In Zweifelsfällen zeigt der Mannschaftsverantwortliche nicht eindeutig erlaubte Ausrüstungsgegenstände vor dem Spiel den Schiedsrichtern oder dem Delegierten an (siehe auch Guidelines Anhang 2)

Nicht erlaubte Gegenstände, Helme, Gesichtsschutz und Protektoren (Regel 4:9)
Alle Arten und Größen von Helmen und Gesichtsmasken sind untersagt. Das Verbot bezieht sich nicht nur auf komplette Masken, sondern auch auf Masken, die Teile des Gesichts bedecken.
Bei Knieprotektoren sind metallische Teile verboten, Kunststoffteile müssen vollständig gepolstert sein.
Bei Sprunggelenk-Protektoren müssen alle harten Teile aus Metall oder Kunststoff abgedeckt werden.
Ellbogenschoner dürfen nur aus weichem Material bestehen.
Verbände und Schiedsrichter haben nicht das Recht, in einzelnen Fällen Ausnahmen zu erlauben. Wendet sich jedoch ein Mannschaftsverantwortlicher wegen eines Zweifelsfalls an den Delegierten oder die Schiedsrichter, entscheiden diese aufgrund der Bestimmungen der Regel 4:9 und den „Guidelines“. Im Vordergrund stehen dabei die Grundsätze „nicht gefährlich“ und „kein unrechtmäßiger Vorteil“.
Diese Regelung wurde in Absprache mit der Medizinischen Kommission der IHF eingeführt. Ergänzende Hinweise (Handlungsanweisung für Schiedsrichter und Technische Delegierte) vgl. Anhang 1 und Anhang 2.

Harz (Regel 4:9)
Die Verwendung von Harz ist erlaubt, Harzdepots an den Schuhen sind zugelassen. Dies stellt keine Gefährdung des Gegners dar. Nicht erlaubt sind Harzdepots an der Hand oder am Handgelenk. Sie stellen eine Gefahr für die Gegner dar, da das Klebemittel in deren Gesicht oder Augen gelangen könnte. Dementsprechend ist diese Praxis laut Regel 4:9 verboten. Nationale Verbände haben das Recht, für einzelne Kategorien abweichende Regelungen zu erlassen.

Skizze Regelheft Seite 9

Spielerverletzung
4:10 Blutet ein Spieler oder hat ein Spieler Blut am Körper oder an der Spielkleidung, muss er die Spielfläche umgehend und von sich aus (durch eine reguläre Auswechselung) verlassen, um die Blutung zu stoppen, die Wunde abzudecken und Körper und Spielkleidung zu reinigen. Erst dann darf er die Spielfläche wieder betreten. Ein Spieler, welcher im Zusammenhang mit dieser Bestimmung den Anweisungen der Schiedsrichter nicht Folge leistet, macht sich unsportlichen Verhaltens schuldig (8:7, 16:1b und 16:3d).

4:11 Im Falle einer Verletzung können die Schiedsrichter zwei teilnahmeberechtigten Personen der betreffenden Mannschaft (siehe 4:3) bei Time-out die Erlaubnis erteilen, die Spielfläche zu betreten (Handzeichen 15 und 16), um den verletzten Spieler zu versorgen. Nachdem ein Spieler auf der Spielfläche versorgt wurde, muss er diese umgehend verlassen. Er darf die Spielfläche erst nach Abschluss des dritten Angriffs seiner Mannschaft wieder betreten (Verfahren und Ausnahmen siehe Erläuterung 8). Der Spieler kann unabhängig von der Anzahl der gezählten Angriffe bei Wiederaufnahme des Spiels nach einer Spielhälfte wieder eingesetzt werden. Betritt dieser Spieler die Spielfläche vorher, wird er nach Regel 4:4-4:6 bestraft.
Hinweis: Nur nationale Verbände haben das Recht, in Jugend-Spielklassen die Bestimmungen von Regel 4:11, Abs.2, auszusetzen.
Wenn eine dritte oder weitere Personen sowie Personen der nicht betroffenen Mannschaft die Spielfläche betreten, ist dies im Falle von Spielern nach Regel 4:6 und 16:3a und im Falle von Offiziellen nach Regel 4:2, 16:1b, 16:3d und 16:6c als unberechtigtes Eintreten zu ahnden. Wer die Spielfläche gemäß Regel 4:11 Abs. 1 mit Erlaubnis betritt, aber, anstatt den verletzten Spieler zu versorgen, Anweisungen an andere Spieler gibt, sich mit Gegnern oder Schiedsrichtern beschäftigt usw., ist wegen unsportlichen Verhaltens zu bestrafen (16:1b, 16:3d und 16:6c).

Verletzter Spieler (4:11) Erläuterung 8
Scheint ein Spieler auf der Spielfläche verletzt, ist wie folgt vorzugehen:
a) Sind die Schiedsrichter absolut sicher, dass der verletzte Spieler auf der Spielfläche versorgt werden muss, zeigen sie sofort die Handzeichen 15 und 16. Mit der Anzeige treffen auf diesen Spieler nach der Behandlung die Bestimmungen der Regel 4:11 Abs. 2 zu.
In allen übrigen Fällen fordern die Schiedsrichter den Spieler auf, aufzustehen und die Spielfläche zum Zwecke der Versorgung zu verlassen. Ist dies für den betreffenden Spieler nicht möglich, zeigen die Schiedsrichter nunmehr die Handzeichen 15 und 16.
Für den betreffenden Spieler gelangt Regel 4:11, Abs. 2 zur Anwendung. Verstöße gegen diese Bestimmungen sind als unsportliches Verhalten zu ahnden.
Wird ein Spieler, der das Spielfeld für drei Angriffe verlassen muss, in dieser Zeit mit einer Hinausstellung bestraft, darf er nach Ablauf der Zeitstrafe unabhängig von der Anzahl gespielter Angriffe wieder eingesetzt werden.
Verweigern Mannschaftsoffizielle die notwendige Behandlung des Spielers, ist der Mannschaftsverantwortliche progressiv zu bestrafen (analog Regel 4:2, Abs.3).
b) Zeitnehmer und Sekretär oder der Delegierte sind für das Zählen der Anzahl Angriffe verantwortlich. Sie geben der entsprechenden Mannschaft einen Hinweis, wenn dieser Spieler wieder auf der Spielfläche einsetzt werden kann. Ein Angriff beginnt mit dem Ballbesitz und endet mit einem Torerfolg oder Ballverlust.
Ist eine Mannschaft, deren Spieler auf der Spielfläche versorgt wurde, bei der Spielfortsetzung im Ballbesitz, zählt dieser Angriff als erster Angriff.
c) In folgenden Fällen findet Regel 4:11 Absatz 2 keine Anwendung:

  • wenn die auf der Spielfläche erfolgte Versorgung die Folge eines regelwidrigen Verhaltens eines gegnerischen Spielers war, der hierfür progressiv bestraft wurde.
  • wenn ein Torwart auf der Spielfläche versorgt werden musste, weil er von einem Ball am Kopf getroffen wurde.

Versorgung von Verletzten (Regel 4:11)
Haben sich, beispielsweise durch einen Zusammenprall, mehrere Spieler der gleichen Mannschaft verletzt, können die SR oder der Delegierte weiteren teilnahmeberechtigten Personen erlauben, die Spielfläche zwecks Versorgung von Verletzten zu betreten. Ebenso überwachen die SR und der Delegierte das Betreten der Spielfläche durch Personen des Sanitätsdienstes.

Anhang 1
Ergänzende Hinweise zum Verbot von Gesichtsmasken und anderen nicht erlaubten Gegenständen (Regel 4:9)
Immer wieder erreichen die RSK der IHF Anfragen, in denen um Stellungnahme gebeten oder sogar beantragt wird, für bestimmte Arten von Gesichtsmasken Ausnahmen zuzulassen, obwohl die hierzu in den aktuellen IHF-RSK-Guidelines und Interpretationen ergänzend aufgeführten Hinweise ein deutliches generelles Verbot zur Nutzung von Gesichtsmasken beschreiben. Hauptargument der Frage- bzw. Antragsteller ist immer wieder die jeweils persönliche Einschätzung, dass von der, meist mit entsprechenden Fotos dokumentierten, speziellen Gesichtsmaske keine Gefährdung ausgehe. Die medizinische Kommission der IHF hat aber in ihrer Empfehlung zum Verbot derartiger Ausrüstungsgegenstände absolut eindeutig alle Arten und Größen von Gesichtsmasken benannt. Insofern bestünde nicht einmal dann ein Interpretationsspielraum, wenn von der jeweiligen Gesichtsmaske keine Fremdgefährdung ausgehen würde.
Dennoch wird immer wieder darüber berichtet, dass einzelne Vereine oder Spieler mit dem Hinweis auf eine angeblich nicht bestehende Fremdgefährdung sich über dieses generelle Nutzungsverbot hinwegsetzen wollen und die in den jeweiligen Spielen amtierenden Schiedsrichter und Technische Delegierte vor zusätzliche Entscheidungsprobleme stellen.
Die RSK der IHF nimmt dies zum Anlass, ergänzend zu den Bestimmungen der Regel 4:9 und 17:3 Abs. 2 sowie den entsprechenden Ausführungen in den aktuellen IHF-RSK- Guidelines und Interpretationen, die nachfolgende Handlungsempfehlung incl. grafischer Übersicht (siehe Anhang) für Schiedsrichter oder Zeitnehmer bzw. Technische Delegierte zu veröffentlichen.

Ein Spieler will mit einer Gesichtsmaske am Spiel teilnehmen
Die von den Schiedsrichtern zu treffenden Maßnahmen sind dabei wesentlich vom Zeitpunkt der Erst- und ggf. Folgefeststellungen abhängig. Grundsätzlich ist bei der Erstfeststellung der fehlbare Spieler und der entsprechend Mannschaftsverantwortliche A auf das Verbot zur Nutzung von Gesichtsmasken hinzuweisen. Der fehlbare Spieler ist zur Behebung des Mangels aufzufordern und darf erst am Spiel teilnehmen, wenn der Mangel behoben ist. Eine persönliche progressive Bestrafung des Spielers erfolgt beim ersten Hinweis noch nicht.
Bleibt ein Spieler trotz entsprechenden Hinweises uneinsichtig, handelt es sich bei der ersten Folgefeststellung um schwerwiegenderes unsportliches Verhalten des Spielers, das gemäß Regel 8:8a mit einer 2-Minuten Hinausstellung zu ahnden ist (Ausnahme aus regeltechnischen Gründen vgl. unten Situation 1.2). Daneben ist erneut die Beseitigung des Mangels zu fordern.
Sollte es zu einer weiteren Folgefeststellung kommen, wird dies als grob unsportliches Verhalten gewertet und der fehlbare Spieler ist gemäß Regel 8:9 mit Disqualifikation ohne Bericht zu bestrafen.
Im Einzelnen können sich nach Ansicht der RSK der IHF die folgenden -teilweise sicherlich theoretischen- Abläufe ergeben:
1.1 Wird dieser Mangel gemäß Regel 4:9 vor Beginn des Spiels (während der Aufwärmphase) erkannt, soll der Spieler und der Mannschaftsverantwortliche A nochmals auf das Verbot hingewiesen werden (Regel 17:3 Abs. 2). Der Spieler ist dabei aufzufordern, seine Gesichtsmaske zu entfernen (Regel 4:9; IHF-RSK- Guidelines und Interpretationen).
Spieler und der Mannschaftsoffizielle A sind zusätzlich darauf hinzuweisen, dass eine erneute Nichtbeachtung der Regel 4:9 in Anwendung der Regel 17:5 Abs. 2 und dem Vorspann zu Regel 8:7 als unsportliches Verhalten bewertet wird und eine progressive Bestrafung gemäß Regel 8:8a bzw. Regel 8:9 für den Spieler nach sich zieht.
1.2 Betritt der Spieler zum Beginn des Spiels dennoch mit der Gesichtsmaske die Spielfläche, darf das Spiel nicht angepfiffen werden. Gemäß Regel 16:11 Abs. 2, Buchstabe a ist der fehlbare Spieler zu verwarnen. Der Spieler mit der Gesichtsmaske muss die Spielfläche verlassen. Er darf erst am Spiel teilnehmen, wenn der Mangel behoben ist.
1.3 Betritt der Spieler mit der Gesichtsmaske während des laufenden Spiels die Spielfläche, müssen die Schiedsrichter oder der Zeitnehmer bzw. der Technische Delegierte aufgrund der möglichen Gefährdung das Spiel unverzüglich mit Time-out unterbrechen. Gemäß Regel 8:8a (provokatives Verhalten) ist der fehlbare Spieler mit 2 Minuten Hinausstellung zu bestrafen (Regel 16:3f). Der Spieler muss anschließend die Spielfläche verlassen, um den Mangel zu beheben. Erst nach dem der Spieler den Mangel behoben hat und seine Hinausstellungszeit abgelaufen ist, darf er wieder am Spiel teilnehmen. Das Spiel wird mit Freiwurf –Regel 13:1a– 7-m-Wurf, wenn bei Vorliegen einer klaren Torgelegenheit unterbrochen wurde –Regel 14:1a–) für die gegnerische Mannschaft fortgesetzt.
1.4 Sollte der Spieler die Spielfläche während des laufenden Spiels erneut mit Gesichtsmaske betreten, müssen die Schiedsrichter oder der Zeitnehmer bzw. der Technische Delegierte aufgrund der möglichen Gefährdung das Spiel erneut unverzüglich mit Time-out unterbrechen. Das wiederholte Fehlverhalten des Spielers ist im Sinne der Regel 8:9 als grob unsportlich zu bewerten. Der Spieler ist gemäß Regel 16:6b zu disqualifizieren. Die Bestimmungen der Regeln 16:7 und 16:8 Abs. 1 – 4 sind zu beachten. Das Spiel wird mit Freiwurf –Regel 13:1a– (7-m-Wurf, wenn bei Vorliegen einer klaren Torgelegenheit unterbrochen wurde – Regel 14:1a–) für die gegnerische Mannschaft fortgesetzt.
2.1 Wird dieser Mangel vor Beginn des Spiels (während der Aufwärmphase) von den Schiedsrichtern nicht bemerkt bzw. erkannt, ist ein Spieler, der sich zu Beginn des Spiels auf der Spielfläche befindet, unter Hinweis auf die Regel 4:9 zur Behebung des Mangels aufzufordern. Das Spiel darf nicht angepfiffen werden, solange sich der fehlbare Spieler auf der Spielfläche befindet. Der Spieler und der Mannschaftsoffizielle A sind zusätzlich darauf hinzuweisen, dass eine erneute Nichtbeachtung der Regel 4:9 in Anwendung der Regel 17:5 Abs. 2 und dem Vorspann zu Regel 8:7 als unsportliches Verhalten bewertet wird und eine progressive Bestrafung gemäß Regel 8:8a bzw. Regel 8:9 für den Spieler nach sich zieht. Das Spiel wird anschließend wie vorgesehen mit Anwurf (Regel 10:1 Abs. 1) begonnen.
2.2 Betritt der Spieler die Spielfläche während des laufenden Spiels mit Gesichtsmaske, ohne dass diese zuvor von den Schiedsrichtern bemerkt bzw. bemängelt worden ist, müssen die Schiedsrichter oder der Zeitnehmer bzw. der Technische Delegierte aufgrund der möglichen Gefährdung das Spiel unverzüglich mit Time-out unterbrechen. Der Spieler ist unter Hinweis auf die Regel 4:9 zur Behebung des Mangels aufzufordern. Der Spieler und der Mannschaftsoffizielle A sind zusätzlich darauf hinzuweisen, dass eine erneute Nichtbeachtung der Regel 4:9 in Anwendung der Regel 17:5 Abs. 2 und dem Vorspann zu Regel 8:7 als unsportliches Verhalten bewertet wird und eine progressive Bestrafung gemäß Regel 8:8a bzw. Regel 8:9 für den Spieler nach sich zieht. Das Spiel wird mit Freiwurf –Regel 13:1a– (7-m-Wurf, wenn bei Vorliegen einer klaren Torgelegenheit unterbrochen wurde –Regel 14:1a–) für die gegnerische Mannschaft fortgesetzt.
2.3 Betritt ein Spieler trotz der vorstehenden Hinweise die Spielfläche erneut mit Gesichtsmaske, müssen die Schiedsrichter oder der Zeitnehmer bzw. der Technische Delegierte aufgrund der möglichen Gefährdung das Spiel erneut unverzüglich mit Timeout unterbrechen. Gemäß Regel 8:8a (provokatives Verhalten) ist der fehlbare Spieler mit 2 Minuten Hinausstellung zu bestrafen (Regel 16:3f). Der Spieler muss anschließend die Spielfläche verlassen, um den Mangel zu beheben. Erst nach dem der Spieler den Mangel behoben hat und seine Hinausstellungszeit abgelaufen ist, darf er wieder am Spiel teilnehmen. Das Spiel wird mit Freiwurf –Regel 13:1a– (7-m-Wurf, wenn bei Vorliegen einer klaren Torgelegenheit unterbrochen wurde –Regel 14:1a–) für die gegnerische Mannschaft fortgesetzt.
2.4 Sollte der Spieler die Spielfläche während des laufenden Spiels trotzdem erneut mit Gesichtsmaske betreten, müssen die Schiedsrichter oder der Zeitnehmer bzw. der Technische Delegierte aufgrund der möglichen Gefährdung das Spiel erneut unverzüglich mit Time-out unterbrechen. Das wiederholte Fehlverhalten des Spielers ist im Sinne der Regel 8:9 als grob unsportlich zu bewerten. Der Spieler ist gemäß Regel 16:6b zu disqualifizieren. Die Bestimmungen der Regeln 16:7 und 16:8 Abs. 1 – 4 sind zu beachten. Das Spiel wird mit Freiwurf –Regel 13:1a– (7-m-Wurf, wenn bei Vorliegen einer klaren Torgelegenheit unterbrochen wurde –Regel 14:1a–) für die gegnerische Mannschaft fortgesetzt.

Anhang 2
Ergänzende Hinweise zum Verbot von Gesichtsmasken und anderen nicht erlaubten Gegenständen (Regel 4:9)
Helm – nicht erlaubt alle Arten von Helmen
Gesichtsmaske –  nicht erlaubt auch Masken, die Teile des Gesichts bedecken
Nasenschutz – erlaubt Tape, weiches Material
Stirnband – erlaubt elastisches Material
Kopftuch – erlaubt elastisches Material
Kapitänsbinde – erlaubt am Oberarm, ca. 5 cm breit, einfarbig
Ellbogenschoner – erlaubt weiches Material, dünn, kurz
Handgelenkschoner – erlaubt weiches Material, dünn, kurz
Fingerband  – nicht erlaubt
Handschuhe  – nicht erlaubt
Knieprotektoren – erlaubt weiches Material, kein Metall
Sprunggelenk- – erlaubt harte Teile abgedeckt
Protektoren
T-Shirt  – für Feldspieler erlaubt gleiche Farbe wie Torwart als Torwart

Die folgenden Bestimmungen sind für Veranstaltungen der IHF und der Kontinentalverbände verbindlich. Sie gelten auch als Empfehlung für alle Spiele auf anderen Ebenen.
Langarmiges – erlaubt gleiche Farbe wie Hauptfarbe
Unterziehhemd  – des Trikots; dünnes Material
T-Shirt – für Feldspieler erlaubt identisch mit Torwartdress,
als Torwart – Löcher für Brust- und Rückennummer mit transparentem Material abgedeckt
Kurze Unterziehhose – erlaubt gleiche Farbe wie Hose, dünnes Material
Lange Unterziehhose  – nicht erlaubt
Lange Hose  – nicht erlaubt Ausnahme: Torwart
Socken  – gleiche Farbe und Länge
Kleidung Offizielle –  einheitlich, entweder in Sportkleidung oder Freizeitkleidung –  Farbe einheitlich, nicht wie Trikotfarbe der gegnerischen Feldspieler

0_Regulations on Protective Equipment and Accessories_ALL

Bestenliste: Regel – Test 1 bis 4 allg.

maximal 227 Punkte
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