Klarstellung letzte 30 Sekunden

 

Klarstellung zu Vorkommnissen mit dem Thema „letzte 30 sec und DmB“

Im neuen Regelwerk wurde 2016 der Wortlaut “letzte Spielminute” durch die “letzten 30 Sekunden des Spiels” ersetzt. Wenn ein Abwehrspieler in den letzten 30 Sekunden ein Vergehen gemäß den Regeln 8:5, 8:6, 8:10a oder 8:10b begeht, bzw. die Ausführung eines formellen Wurfs (Anwurf, Abwurf, Freiwurf, Einwurf) verhindert oder absichtlich verzögert, wird er disqualifiziert und die gegnerische Mannschaft erhält einen Strafwurf. Exkurs: Die Frage, ob die Disqualifikation in diesem Fall mit oder ohne Bericht auszusprechen ist, richtet sich nach der Art des Vergehens. Alle Vergehen gemäß Regel 8:6 sowie 8:10a+b sind mit einer Disqualifikation und zusätzlichem schriftlichen Bericht zu ahnden. Sie werden nach außen zusätzlich durch das Zeigen der Blauen Karte signalisiert.
Befindet sich der Ball in den letzten 30 Sekunden im Spiel und wird der ballführende Spieler gemäß den Regeln 8:5, 8:6, 8:10a oder 8:10b nach regelwidrig angegriffenen aber gelingt es ihm trotzdem ein Tor zu erzielen oder den Ball zu einem Mitspieler weiterzuspielen, der anschließend ein Tor erzielt, entfällt der Strafwurf. Erzielt der ballführende und angegriffene Spieler jedoch kein Tor, oder gelingt es dem angespielten Mitspieler nicht ein Tor zu erzielen, ist auf Strafwurf zu entscheiden. Das gilt im Übrigen auch, wenn der Mitspieler ohne Bedrängnis verwirft, den Ball weiterspielt oder selbst eine Regelwidrigkeit begeht.
Befindet sich der Ball in den letzten 30 Sekunden nicht im Spiel und es ist ein formeller Wurf aufzuführen, dann kann es ebenfalls zur Anwendung der neuen Regelung kommen. Für den Fall, dass ein Spieler oder Offizieller die schnelle Wurfausführung des Gegners verzögert oder verhindert und damit der gegnerischen Mannschaft die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen, ist der fehlbare  Spieler/Offizielle zu disqualifizieren und der nicht fehlbaren Mannschaft ein Strafwurf zuzusprechen.
Hierzu zählen insbesondere: Vergehen mit begrenztem körperlichen Einsatz, Störung der Wurfausführung wie: Pass abfangen, stören der Ballannahme, Ball nicht freigeben.
Ergänzung: Wird das Spiel durch den Gegner wegen einer Wurfverhinderung in den letzten 30 Sekunden unterbrochen, die nicht mit der Wurfvorbereitung oder -ausführung zusammen-hängt (Wechselfehler, unsportliches Verhalten im Auswechselraum), ist ebenfalls auf Disqualifikation und Strafwurf gemäß Regel 8:10c zu entscheiden.
Wichtig in diesem Zusammenhang festzuhalten ist, dass die Strafwurfregelung nicht jedes Foul in den letzten 30 Sekunden erfasst. Bei einem normalen Foul, beispielsweise durch das Festmachen eines Gegenspielers, Abwehr im Raum,  bleibt es auch weiterhin nur bei einem Freiwurf oder 7-Meter. Lediglich Fouls, die ohnehin eine Rote Karte nach sich ziehen würden, sind von der Änderung betroffen. Die weiteren Regelungen beziehen sich auf Vergehen, wenn der Ball nicht im Spiel ist. Außerdem gilt für die SR, dass der Eintrag im Spielbericht mit der entsprechenden Regel zu erfolgen hat und damit die Regeln 8:10 c und d in keinem Fall als Begründung für eine DmB gelten können. DmB können nur mit Regel 8:6 oder 8:10 a und b begründet werden!
Eine falsch ausgesprochene bzw. begründete DmB kann mit Blick auf die automatische Sperre durch die Spielleitung nur sehr arbeitsaufwendig mit einem Eilantrag beim Sportgericht korrigiert werden. Also erwarten wir von allen SR, dass hier sehr sorgfältig, hochkonzentriert, sachgerecht und regelkonform gearbeitet wird!

AK SR-Wesen
SR-Wart – H.-J. Gottschlich

Lehrfolie