E-learning Regel 1 - Spielfläche
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Video 1 (Frankreich) Regel 1:3 Alle Linien auf der Spielfläche sind integraler Bestandteil des Bereichs, den sie begrenzen. Deshalb gibt es hier einen Abwurf, denn der Ball hat die 6-Meter-Raumlinie noch nicht MIT VOLLEM UMPFANG überquert.
Zusatz: egal ob Abwehrspieler oder Angreifer nun hier den ruhenden Ball berühren würde, es muß auf Abwurf entschieden werden, denn der Ball ist aus dem Spiel ! (Regelbezug 6:5)

Rule 1:3 All lines on the court are fully part of the area that they enclose . Therefore, there is a goalkeeper throw here, because the ball has not yet crossed the 6-meter space line WITH FULL SCOPE.

  

 

1:3 Toutes les lignes tracées sur l’aire de jeu font partie intégrante de la surface qu’elles délimitent. Les lignes de but doivent présenter une largeur de 8 cm entre les montants du but (voir fig. 2a), alors que toutes les autres lignes ont une largeur de 5 cm.
Les lignes séparant deux zones adjacentes peuvent être remplacées par une différence de couleurs entre les zones adjacentes du sol.

 Par conséquent, il y a une chute ici, car le ballon n’a pas encore franchi la ligne d’espace de 6 mètres AVEC UNE PORTÉE COMPLÈTE.

Regel 1 – Die Spielfläche – L’aire de jeu

1:1 Die Spielfläche ist ein Rechteck von 40 m Länge und 20 m Breite und umfasst zwei Torräume (s. Regel 1:4 und Regel 6) und ein Spielfeld. Die Längsseiten heißen Seitenlinien, die Breitseiten Torauslinien, zwischen den Torpfosten jedoch Torlinien.
Eine Sicherheitszone entlang der Spielfläche von mindestens 1 m neben den Seitenlinien und 2 m hinter den Torauslinien sollte gegeben sein.
Die Beschaffenheit der Spielfläche darf im Spielverlauf nicht zugunsten einer Mannschaft verändert werden.

1:2 In der Mitte der beiden Torauslinien steht ein Tor. Die Tore müssen fest im Boden oder an den Wänden dahinter verankert sein. Sie sind im Lichten 2 m hoch und 3 m breit.

Die Pfosten des Tores sind durch eine Querlatte fest verbunden. Ihre hintere Kante muss mit der hinteren Seite der Torlinie verlaufen. Torpfosten und Latte müssen quadratisch sein (8 cm). Sie müssen auf den drei vom Spielfeld einzusehenden Seiten mit zwei kontrastierenden Farben gestrichen sein, die sich ebenfalls deutlich vom Hintergrund abheben sollen.

Jedes Tor muss mit einem Netz versehen sein. Dieses muss so aufgehängt werden, dass ein in das Tor geworfener Ball normalerweise im Tor verbleibt.

1:3 Alle Linien auf der Spielfläche sind integraler Bestandteil des Bereichs, den sie begrenzen. Die Torlinien zwischen den Torpfosten sind 8 cm breit, alle anderen Linien sind 5 cm breit.
Zwei nebeneinanderliegende Bereiche können anstatt durch Linien auch durch unterschiedliche Farben voneinander abgegrenzt werden.

1:4 Vor jedem Tor befindet sich der Torraum. Der Torraum wird wie folgt von der Torraumlinie (6-m-Linie) begrenzt:
a) Vor dem Tor wird in 6 m Abstand parallel zur Torlinie eine 3 m lange Linie gezogen (gemessen von der hinteren Kante der Torlinie zur vorderen Kante der Torraumlinie).
b) Zwei Viertelkreise von 6 m Halbmesser (gemessen von der hinteren Innenkante der Torpfosten) verbinden die 3 m lange Linie mit der Torauslinie.

1:5 Die Freiwurflinie (9-m-Linie) wird gestrichelt und in 3 m Abstand vor der Torraumlinie gezogen. Die Markierungen der Freiwurflinie sowie die Zwischenräume messen 15 cm.

1:6 Die 7-m-Linie ist eine 1 m lange Linie vor dem Tor. Sie verläuft parallel zur Torlinie, gezogen in einem Abstand von 7 m, gemessen von der hinteren Kante der Torlinie zur vorderen Kante der 7-m-Linie.

1:7 Die Torwartgrenzlinie (4-m-Linie) ist eine 15 cm lange Linie vor dem Tor. Sie verläuft parallel zur Torlinie, gezogen in einem Abstand von 4 m, gemessen von der hinteren Kante der Torlinie zur vorderen Kante der 4-m-Linie.

1:8 Die Mittellinie verbindet die Halbierungspunkte der beiden Seitenlinien miteinander.

1:9 In der Mitte der Mittellinie befindet sich ein Kreis mit einem Durchmesser von 4 Metern, der als Anwurfzone bezeichnet wird (Regel 10:3b). Die Anwurfzone kann
a) eine Fläche sein, die sich farblich von der Spielfläche abhebt (Durchmesser von 4 m).
b) eine kreisförmige Linie sein.
Hinweis:
Die Anwurfzone ist für IHF-Veranstaltungen und professionelle Handballligen der Männer und Frauen verpflichtend und für Kontinentalföderationen und alle anderen von Nationalverbänden organisierten Veranstaltungen optional.

1:10 Die Auswechsellinie (ein Teil der Seitenlinie) reicht für jede Mannschaft von der Mittellinie bis zu einem 4,5 m von der Mittellinie entfernten Endpunkt. Von diesem Endpunkt der Auswechsellinien wird parallel zur Mittellinie und beiderseits der Seitenlinie eine 15 cm lange Linie gezogen (Abb. 1a, 1b und 3).

“ Wo steht denn, daß Maskottchen verboten sind ?“                       Bild: Tomas Verlag 1994 Zeichnung von Karl-Heinz Brecheis

Hinweis: Detaillierte technische Anforderungen für die Spielfläche und die Tore enthalten die „Richtlinien für Spielflächen und Tore“ ab Seite 97. 

Directives pour la construction des aires de jeu et des buts:

Richtlinien für Spielfläche und Tore
a) Die Spielfläche besteht aus einem Rechteck von 40 x 20 m. Sie sollte durch Messen der Länge der beiden Diagonalen kontrolliert werden. Ihre Länge von Außenkante zu gegenüberliegender Außenkante sollte  44,72 m betragen. Die Länge der Diagonalen einer Spielfeldhälfte sollte von den Außenkanten zur gegen-überliegenden Außenkante der Schnittstelle zwischen der Mittellinie und der Seitenlinie 28,28 m betragen.
Die Spielfläche ist mit Markierungen versehen, welche „Linien“ genannt werden. Die Torlinien (zwischen den Torpfosten) sind, wie die Torpfosten, 8 cmalle anderen Linien sind 5 cm breit. Linien, welche nebeneinanderliegende Bereiche der Spielfläche begrenzen, können durch unterschiedliche Farben für die einzelnen Bereiche ersetzt werden.
b) Der Torraum vor den Toren besteht aus einem Rechteck von 3 x 6 Meter und zwei sich anschließenden Viertelkreisen mit einem Radius von je 6 Metern. Er wird erstellt, indem – parallel zur Torlinie und mit einem Abstand von 6 m zwischen der hinteren Kante der Torlinie und der vorderen Kante der Torraumlinie – eine  3 m lange Linie gezogen wird. Diese Linie geht auf beiden Seiten in einen Viertelkreis über, wobei die hinteren Innenkanten der betreffenden Torpfosten jeweils die Mitte bilden und der Radius 6 m beträgt. Die Linien und Kreise, welche den Torraum begrenzen, heißen Torraumlinie. Die Entfernung zwischen den Außenkanten der Schnittpunkte, an denen die beiden Kreise die Torauslinie berühren, beträgt derart 15 m.
c) Die gestrichelte Freiwurflinie (9-m-Linie) verläuft parallel und konzentrisch zur Torraumlinie, mit einem Abstand von zusätzlich 3 m zur Torraumlinie. Die Markierungen und Zwischenräume messen jeweils 15 cm. Die Markierungen sollten rechtwinklig bzw. radial abgeschnitten werden. Die Messung der kurvigen Markierungen erfolgt über die Sehne der Markierungen.
d) Die 7-m-Linie ist 1 m lang und wird – parallel zur Torlinie – direkt vor dem Tor gezogen, wobei der Abstand von der hinteren Kante der Torlinie zur vorderen Kante der 7-m-Linie 7 m beträgt .
e) Die Torwartgrenzlinie (4-m-Linie) vor dem Tor ist 15 cm lang. Sie verläuft – mit einem Abstand von 4 m, gemessen von der hinteren Kante der Torlinie zur vorderen Kante der 4-m-Linie, also einschließlich beider Linien selbst – parallel zur Torlinie.
f) Die Spielfläche sollte von einer Sicherheitszone von mindestens 1 m entlang der Seitenlinien und 2 m hinter den Torauslinien umgeben sein.
g) Das Tor steht in der Mitte der betreffenden Torauslinien. Die Tore müssen fest im Boden oder an der hinter ihnen befindlichen Wand verankert sein. Ihre lichte Breite beträgt 3 m und die lichte Höhe 2 m.  Der Torrahmen muss ein Rechteck sein, wobei die inneren Diagonalen 360,5 cm (höchstens 361 cm – mindestens 360 cm, mit einem Unterschied von höchstens 0,5 cm in einem Tor) messen. Die hintere Seite der Torpfosten muss mit der hinteren Seite der Torlinie (und der Torauslinie) eine Linie bilden, so dass die vordere Seite der Torpfosten 3 cm über die Torauslinie hinausreicht.
Die Torpfosten und die Querlatte, welche sie verbindet, müssen aus dem gleichen Material bestehen (z.B. Holz, Leichtmetall oder synthetisches Material) und quadratisch sein (8 cm). Die Kanten müssen abgerundet sein und einen Radius von 4±1 mm aufweisen. Die Torpfosten und die Querlatte müssen auf den drei von der Spielfläche einzusehenden Seiten mit zwei deutlich kontrastierenden Farben gestrichen sein, die sich ebenfalls deutlich vom Hintergrund abheben. Die beiden Tore einer Spielfläche müssen dieselben Farben aufweisen.
In der Ecke zwischen Pfosten und Querlatte messen die Farbstreifen der Tore 28 cm in jede Richtung und weisen dieselbe Farbe auf. Alle anderen Streifen müssen 20 cm lang sein. Jedes Tor muss ein Netz, das sogenannte Tornetz, haben. Dieses muss derart befestigt sein, dass ein in das Tor geworfener Ball normalerweise im Tor verbleibt oder nicht durch das Tor hindurch fliegen kann. Falls notwendig kann – im Tor hinter der Torlinie – ein weiteres Netz angebracht werden. Die Entfernung zwischen der Torlinie und diesem weiteren Netz sollte ca. 70 cm, aber mindestens jedoch 60 cm betragen.
h) Die Tiefe des Tornetzes sollte oben 0,9 m hinter der Torlinie und unten 1,1 m betragen, wobei für beide Maße eine Toleranz von ± 0,1 m gilt. Die Maschen sollten nicht größer als 10 x 10 cm sein. Das Netz muss an den Pfosten und an der Querlatte mindestens alle 20 cm befestigt sein. Es ist erlaubt, das Tornetz und das weitere Netz derart zusammenzubinden, dass kein Ball zwischen die beiden Netze gelangen kann.
i) Hinter dem Tor, in der Mitte der Torauslinie und mit einer Entfernung von ca. 1,5 m, sollte ein (vom Boden aus) 5 m hohes, vertikales Sicherheitsnetz von 9-14 m Länge angebracht sein.
j) Der Zeitnehmertisch steht in der Mitte des Auswechselraums an einer der beiden Seitenlinien. Der Tisch darf höchstens 4 m lang sein und sollte 30-40 cm hoch über der Spielfläche stehen, um die uneingeschränkte Sicht sicherzustellen.
k) Alle Messungen ohne Angabe einer Toleranz müssen der ISO-Norm (International Standard Organization) 2768- 1: 1989 entsprechen.
l) Die Normen für Handballtore sind vom Europäischen Komitee für Normung, CEN (Comité Européen de Normalisation), im Rahmen der Norm EN 749 in Verbindung mit der Norm EN 202.10-1 festgelegt worden.

Regeltest zur Regel 1 mit 3 Fragen


Regelfragentest zur Regel 1

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