E-learning

Die vorliegende Fassung berücksichtigt die aufgrund der Regeländerung 2010 sowie der von der IHF veröffentlichten Publikation 2011/2012 erforderlich gewordenen Korrekturen. Ferner wurden den Lösungen entsprechende Regelbezüge zugeordnet. DHB Regeln gibt es unter www.dhb.de (Stand 2015/16)

Nach bestem Wissen habe ich die Fragen und Antworten zum neuen Regelwerk 2016 ergänzt. Hier ging es im wesentlichen um die letzte Minute, die nun umbenannt wurde in die letzten 30 Sekunden (Heiko)

 

Beispiel 01 – 7-m-Werfen: Ausführungsgrenze nach hinten
Die Schiedsrichter haben auf 7-m für Team A entschieden. Der großgewachsene Werfer A9 steht ca. 80 cm (maximale Toleranzgrenze 1m) hinter der 7-m-Linie mit dem Ball zum Wurf bereit. Der Feldschiedsrichter pfeift den Wurf an. A9 holt nun mit dem hinteren Fuß deutlich über die 9-m-Linie aus und berührt auch den Bodenbereich hinter der 9-m-Linie, während der vordere Fuß korrekt steht. Anschließend geht der Wurf ins Tor.
Lösung: Es ist auf Tor für Team A zu entscheiden. Der Wurf ist in der Ausführung regelgerecht und darf vom Schiedsrichter nicht korrigiert werden. Insbesondere wäre eine Freiwurfentscheidung gegen den Werfer von Team A in diesem Fall nicht gerechtfertigt.
Regelbezüge: 13:1a; 14:5; 15:1; 15:6; 15:7 Abs. 3

 

Beispiel 02 – Trikotfarben
Beim Spiel A gegen B will die Mannschaft A in schwarzen Trikots spielen. Diese Trikotfarbe war vor Saisonbeginn gemeldet und im offiziellen Spielplanheft enthalten. Die eingeteilten Schiedsrichter haben jedoch nur schwarze Schiedsrichter-Hemden zur Verfügung, da ihnen (mit Ausnahme im DHB- / EHF- / IHF-Bereich) keine farbigen Schiedsrichter-Hemden von den für sie zuständigen Verbänden gestellt werden.
Lösung: Die Regel besagt, dass die schwarze Spielkleidung den vorrangig den Schiedsrichtern vorbehalten ist. Daraus ergeben sich folgende Konstellationen:
a) Wenn die Schiedsrichter im obigen Fall so pfeifen wollen, dann muss Mannschaft A die Trikots wechseln, ansonsten müsste ein Eintrag ins Spielprotokoll von den Schiedsrichtern vorgenommen werden.
b) Wenn den Schiedsrichtern farbige Schiedsrichter-Hemden von ihrem Verband zur Verfügung gestellt worden sind, dann müssen sich die Schiedsrichter an den gemeldeten Farben der Vereine orientieren und ihrerseits die Hemden wechseln Ansonsten könnte es unter ungünstigen Umständen zu Regressforderungen von Werbepartnern oder dem betroffenen Verein gegenüber den Schiedsrichtern kommen.
c) Die Schiedsrichter können jederzeit in farbigen Hemden und Hosen pfeifen, wenn eine passende Farbe dabei ist. In jedem Fall ist die „4-Farben-Regelung“ (Die Spielkleidung der Torwarte und Spieler einer Mannschaft muss sich von der Spielkleidung der Torwarte und Spieler der gegnerischen Mannschaft in Farbe und Design deutlich unterscheiden) zu beachten.
d) Im Regelwerk gibt es keine Bestimmung, dass die Schiedsrichter das Spiel in kurzen Hosen und / oder schwarzen Stutzen leiten müssen. Eine Verpflichtung bestimmte Ausrüstungsgegenstände zu tragen kann sich deshalb nur aus entsprechenden Sponsorenverträgen des zuständigen Verbandes ergeben. Für die Außenwirkung und damit letztlich auch für die Akzeptanz des Schiedsrichterteams ist es allerdings sinnvoll in einheitlicher Sportkleidung (keine Straßenkleidung / keine Straßenschuhe) aufzutreten. Die Schiedsrichter sollten sich an den regeltechnischen Maßstäben für die Mannschaften orientieren.
Regelbezüge: 4:7; 17:13

 

Beispiel 03 – Abwurf
Torwart A12 will einen Abwurf ausführen. Bevor er abwerfen kann, fällt ihm der gefasste Ball aus seinen Händen direkt auf seinen Fuß. Von dort rollt der Ball ins Spielfeld. Torwart A12 läuft dem Ball nach, nimmt ihn außerhalb des Torraumes auf und geht mit ihm zurück in den eigenen Torraum.
Lösung: Der Abwurf muss mit Anpfiff wiederholt werden. Ein Abwurf gilt als ausgeführt, wenn der der von Torwart gespielte Ball die Torraumlinie vollständig überquert hat.Im oben geschilderten Beispiel ist kein Spielen ersichtlich. Selbst spielen kann man einen Ball nur “ willentlich“, deshalb kann ein unabsichtliches „aus den Händen fallen lassen“ nicht als „gespielt“ gewertet werden. Folglich muss dieser Abwurf (mit Anpfiff) wiederholt werden. Alle nachfolgend denkbaren Aktionen, wie z.B.: Der Torwart läuft aus dem Torraum dem Ball ins Spielfeld nach, nimmt ihn auf und geht mit ihm in den Torraum zurück, sind nicht zu ahnden, da der Abwurf nicht regelgerecht war.Auch kann nicht auf Vorteil entschieden werden, wenn der Torwart aus dem Torraum läuft, den Ball aufnimmt und im Spielfeld zu einem Mitspieler weiterspielt. Dies würde einen klassischen Verstoß gegen das Ordnungsprinzip darstellen.
Regelbezüge: 12:2; 15:2; 15:5; 15:7

 

Beispiel 04 – TTO-Pfiff
Mannschaft A hatte korrekt TTO beantragt (Grüne Karte). Der Ball befand sich zu diesem Zeitpunkt im Toraus von Mannschaft A. Der Zeitnehmer hatte mit Pfiff versucht den Schiedsrichtern vor Ausführung des Abwurfes das TTO mitzuteilen. Gleichzeitig hatte der Zeitnehmer die Spielzeituhr gestoppt. Keiner der beiden Schiedsrichter hatte jedoch den Pfiff des Zeitnehmers wahrgenommen oder die hochgehaltene Grüne Karte gesehen, so dass das Spiel weiterlief und Mannschaft A ein Tor erzielte.Die gegnerische Mannschaft hatte die Grüne Karte und den Pfiff des Zeitnehmers wohl wahrgenommen und sich von da an passiv verhalten (einige Spieler waren schon zum eigenen Auswechselraum gegangen), so dass kein Abwehrspieler den ballbesitzenden Spieler von Mannschaft A beim nun folgenden freien Torwurf gestört hatte. Nach dem Torpfiff (vor Ausführung des Anwurfes) bemerkten die Schiedsrichter die erneuten Pfiffe des Zeitnehmers und unterbrachen das Spiel (Time-out). In der nachfolgenden Rücksprache, wurde ihnen mitgeteilt, dass der TTO-Pfiff des Zeitnehmers vor der Ausführung des Abwurfes erfolgt ist.
Lösung: Nach dem Regelwerk muss das Spiel auf die frühere Situation des „Torabwurfes“ zurückgeführt werden, da der Pfiff des Zeitnehmers vor  der Ausführung des Abwurfes gegeben wurde und somit das Spiel unterbrochen wurde. Zudem wurde die Spielzeituhr durch den Zeitnehmer mit  seinem Signal gestoppt. Das erzielte Tor kann nicht gegeben werden. Der Mannschaft A ist jetzt das beantragte TTO zu gewähren. Persönliche Strafen die nach dem Pfiff des  Zeitnehmers ausgesprochen wurden bleiben unabhängig von der Art des Vergehens und der Art der Strafe gültig.
Regelbezüge: 2:9 Komm.; 9:2; IHF-Erl. 3

 

Beispiel 05 – Spielfortsetzung nach Torwart-Kopf- oder -Köpertreffer
a) Ein Gegenstoß von Mannschaft A: Spieler A5 läuft mit Ball allein in Richtung Tor von Mannschaft B. Abwehrspieler B2 versucht ihn einzuholen, schafft dies aber nicht mehr. A5 wirft nun freistehend auf das Tor von Mannschaft B und trifft den springenden Torwart B12 mit dem Ball erkennbar ins Gesicht. Torwart B12 fällt zu Boden und bleibt regungslos liegen. Der von seinem Kopf abprallende Ball fliegt in die Hände des mitgelaufenen Angreifers A7. Er hat nun Abwehrspieler B2 vor sich und spielt den Ball zum inzwischen wieder im Spielfeld befindlichen Mitspieler A5, der über den  am Boden liegenden Torwart B12 den Ball ins leere Tor wirft. Der Torschiedsrichter entscheidet auf „Tor“.
b) Ein Gegenstoß von Mannschaft A: Spieler A5 läuft mit Ball allein in Richtung Tor von Mannschaft B. Abwehrspieler B2 versucht ihn einzuholen,  schafft dies aber nicht mehr. A5 wirft nun freistehend auf das Tor von Mannschaft B und trifft den springenden Torwart B12 mit dem Ball erkennbar ins Gesicht. Torwart B12 fällt zu Boden und bleibt regungslos liegen. Der von seinem Kopf abprallende Ball fliegt in die Hände des mitgelaufenen und an der Torraumlinie wartenden Angreifers A7, der über den am Boden liegenden Torwart B12 ins leere Tor werfen könnte. Kurz vor dem Wurf  unterbrechen die Schiedsrichter aufgrund der Folgen des Kopftreffers mit Pfiff zum Time-out das Spiel.
c) Der Rechtsaußen A7 springt mit Ball zum Torwurf ab. Er trifft den Torwart so ins Gesicht, dass er deutlich sichtbar „k.o.“ geht. Der Ball prallt von  dessen Kopf in die Luft (über dem Torraum) ab. In diesem Moment pfeift der Torschiedsrichter das Spiel ab. Der Ball fällt unmittelbar danach auf den  taumelnden Torwart und gelangt von dort ins Tor. Nach Verletzungspause haben die Schiedsrichter das Spiel mit Freiwurf für A7 wieder  aufgenommen.
d) Wie in den Fällen a, b und c: Der Ball liegt oder rollt aber beim Pfiff des Schiedsrichters nach dem Kopf- oder Körpertreffer noch im Torraum.
Lösung: Der Torwart hatte keine Chance eine Abwehraktion durchzuführen, was dem Spielgedanken und dem Gesundheitsbewusstsein  entgegensteht. Gemäß den entsprechenden Hinweisen in der aktuellen IHF-Publikation hat der Schutz des Torwarts absoluten Vorrang. Ein Vorteil  könnte nur dann gewährt werden, wenn der zeitliche Unterschied zwischen vermuteter Verletzung und nachfolgendem Torwurf so klein ist, dass eine Unterbrechung durch die Schiedsrichter nicht mehr möglich gewesen wäre.
a) In diesem Fall haben die SR falsch entschieden, denn die Gesundheit eines Torwarts hat Vorrang, weshalb nicht auf Vorteil, schon gar nicht mit so  großer Zeitdifferenz, entschieden werden durfte. Die Schiedsrichter hätten das Spiel unterbrechen müssen, sobald ein Spieler (egal von welcher  Mannschaft) in Ballbesitz gekommen wäre. Da es sich allerdings in diesem Fall um eine Tatsachenfeststellung der Schiedsrichter handelt, kann daraus kein Einspruchs-grund abgeleitet werden.
b) Hier muss auf Freiwurf für den Ballbesitzer (A7) entschieden werden, da die Schiedsrichter vor dem Wurf das Spiel unterbrochen haben. Es kann nicht auf 7-m-Wurf für Mannschaft A entschieden werden. Es handelt sich auch nicht um einen „unberechtigten Abpfiff“, da ja die Schiedsrichter von  sich aus entschieden haben (siehe auch hier die Ausführungen in der IHF-Publikation).
c) Der Pfiff zur Spielunterbrechung ist vielleicht ein wenig zu früh gekommen (Tatsachenfeststellung der Schiedsrichter), denn diesen kurzen Moment  (ein oder zwei Sekunden) zu warten, wäre vertretbar gewesen. Hier müsste auf Freiwurf mit Anpfiff für die Mannschaft entschieden werden, die zuletzt  in Ballbesitz war (Mannschaft A). Auf 7-m darf ebenfalls nicht entschieden werden, da auch dies kein „unberechtigter Pfiff“ war der Schiedsrichter war!
d) Das Spiel ist mit Abwurf wieder aufzunehmen. Regelbezüge: 6:8; 14:1b; IHF-Publikation 2011/2012

 

Beispiel 06 – Einfädeln auf Außenposition
a) Der Abwehrspieler B9 steht mit erhobenen Händen korrekt und unbeweglich vor der Torraumlinie, als der Linksaußen A7 zum Torwurf ansetzt. A7 springt mit Ball korrekt vor der Torraumlinie ab und fädelt mit seinem Wurfarm in die erhobenen völlig passiven Arme von Abwehrspieler B9 so ein, dass er selbst zu Fall kommt und der Wurf am Tor vorbeigeht.
b) Wie Fall a), jedoch steht der Abwehrspieler B9 mit herabhängenden Armen, wobei der Linksaußen mit seinem Wurfarm den Ball am Körper oder Kopf des unbeweglich stehenden Abwehrspielers abstreift bzw. dort einfädelt und so (bewusst?!) die Kontrolle über seinen Wurfversuch verliert.
Lösung:
a) Gemäß Regel 8 ist dies ein Vergehen des Angreifers, da die Aktion eindeutig von ihm ausgegangen ist. Der Abwehrspieler verhält sich völlig passiv. Aus diesem Grund kann es hier nur zu folgenden Entscheidungen kommen:
1. Vorteil, wenn der Ball in den Besitz der gegnerischen (abwehrenden) Mannschaft kommt
2. Angreiferfoul, wenn der Ball trotzdem ins Tor gelangen sollte
3. Freiwurf für die abwehrende Mannschaft, wenn der Angreifer mit Ball in den Torraum fallen sollte. Auf keinen Fall kann hier auf 7-m-Wurf für die angreifende Mannschaft entschieden werden. Ebenso wenig kann eine persönliche Strafe gegen den Abwehrspieler verhängt werden. Das theatralische und manchmal mit einem Aufschrei verbundene Fallen des Angreifers könnte in gravierenden Fällen sogar als bewusste Schauspielerei angesehen und entsprechend persönlich bestraft werden. Hier ist Erfahrungsschatz der Schiedsrichter und eine regelgerechte Anwendung des Ermessensspielraums erforderlich. Ein ungünstiges Stellungsspiel des Torschiedsrichters (Torwart verhindert freie Sicht!?) muss in jedem Fall stets korrigiert werden, so dass immer einwandfreies Blickfeld auf den ballführenden Spieler und seinen direkten Gegner besteht.
b) Auch in diesem Fall gelten die unter a) beschriebenen Lösungsmöglichkeiten!

Regelbezüge: 6:2a; 8:2d; 8:7d; 13:2

 

Beispiel 07 – Anlauf außerhalb des Spielfeldes
Der Linksaußen A7 steht entweder mit einem Fuß außerhalb des Spielfeldes und berührt mit dem anderen Fuß die Seitenlinie bzw. steht im Spielfeld, oder steht mit beiden Füßen außerhalb des Spielfelds. So wartet er auf ein Zuspiel und hat somit einen besseren Anlauf zum Torwurf oder zum „Kempa-Absprung” von dieser Außenposition.
Lösung: Beim ersten Mal sollte der Schiedsrichter diesen Spieler auf sein Fehlverhalten hinweisen (= ermahnen) und ins Spielfeld zurück bitten. Im Wiederholungsfall ist immer auf Freiwurf gegen die fehlbare Mannschaft zu entscheiden, da der fehlbare Spieler sich dadurch zweifelsohne einen Vorteil verschafft oder verschaffen will.
Regelbezüge: 7:10 Abs. 2; 13:1a

 

Beispiel 08 – Zurückspiel in eigenen Torraum
Kurz vor Spielende der ersten oder zweiten Halbzeit wird ein Abwehrspieler, der gerade regelgerecht den Ball am eigenen Torraum erkämpft hatte, von seinem direkten Gegenspieler ebenso regelgerecht bedrängt, dass er den Ball klar erkennbar in Richtung eigener Torwart in den eigenen Torraum rollt. Der Torwart berührt diesen Ball bewusst nicht. Bevor jedoch der Ball die Torauslinie (oder die Torlinie) überschreiten kann, kommt das  automatische Schlusssignal (Halbzeit oder Spielende).
Lösung: Halbzeitpause bzw. Spielende; keine weitere Entscheidung.
Regelbezüge: 2:4; 6:7

 

Beispiel 09 – Angreifer im Torraum
Ein Rückraumspieler setzt zum Sprungwurf in den Torraum an, der Wurf wird gehalten und der Ball kommt wieder zur angreifenden Mannschaft.
a) Der Werfer selbst landet durch seinen Schwung neben dem Tor im Toraus und begibt sich auf demselben Weg (vom Landeplatz dieselbe Richtung wie seine Sprungrichtung ohne Behinderung eines anderen Spielers durch den Torraum zurück) aus dem Torraum heraus ins Spielfeld. An der Kreisposition wird er korrekt angespielt, der Abwehrspieler hatte ihn dort nicht bemerkt und erzielt ein Tor.
b) Der Schwung brachte den Werfer nicht neben das Tor, sondern führte zur Landung etwa 3m im Torraum. Er geht auf dem direkten, kürzesten Weg  (ohne Behinderung, was bei diesen Meterzahlen sowieso eher unwahrscheinlich sein dürfte) wieder aus dem Torraum heraus. Der vom Tor / Torwart  abprallende Ball rollt die gleiche Richtung. Außerhalb des Torraumes nimmt der Spieler den rollenden Ball wieder auf und trifft ins Tor.
Lösung: In beiden Fällen ist auf Torerfolg zu entscheiden.
Regelbezüge: 6:3

 

Beispiel 10 – Zurückspielen zum Torwart
a) Ein von einem Mitspieler des Torwarts abgefälschter Ball fliegt in Richtung eigenes Toraus zwischen Torraumlinie und Seitenauslinie. Der Torwart  springt in seinem Torraum ab und lenkt den sich in der Luft außerhalb des Torraumes befindlichen Ball ins Toraus. Der Torwart landet danach im  Spielfeld außerhalb des Torraumes.
b) Ein vom Mitspieler zum Torwart zurückgespielter Ball wird von dem in seinem Torraum abspringenden  Torwart in der Luft angenommen. Der Torwart landet nun mit dem sicher gefassten Ball außerhalb des Torraumes.
c) Wie Fall b), jedoch landet der Torwart mit dem sicher gefassten Ball mit einem Fuß im Torraum, mit dem anderen Fuß kurz danach außerhalb des Torraumes.
Lösung:
a) Abwurf vom Torwart, da er den Torraum ja noch nicht verlassen hatte.
b) und c) Freiwurf für die gegnerische Mannschaft, weil der Torwart bei der Ballannahme das Spielfeld (außerhalb des Torraumes) noch mit keinem Körperteil berührt hatte. Er hat daher regeltechnisch den Ball im Torraum berührt. Bei einem nahezu zeitgleichem Fang- und Landevorgang muss von den Schiedsrichtern unmittelbar eine Tatsachenfeststellung getroffen werden, was aus ihrer Sicht zunächst erfolgt ist. Entsprechend ist das Spiel mit Freiwurf für die gegnerische Mannschaft oder ohne weitere Entscheidung  fortzusetzen.
Regelbezüge: 5:3; 5:6; 6:7b; 12:1 Abs. 1

 

Beispiel 11 – Ball in den Torraum hereinholen
Der Ball befindet sich außerhalb des Torraums in der Luft über der Spielfläche, der Torwart holt diesen Ball in seinen eigenen Torraum.
Lösung: Keine Entscheidung erforderlich, es handelt sich um eine regelgerechte Aktion des Torwartes.
Regelbezüge: 5:7 (betrifft nur außerhalb des Torraum liegende oder rollende Bälle)

 

Beispiel 12 – Direkter Freiwurf am Ende des Spiels – Abstandsverletzung Ausführung eines Freiwurfs nach dem Schlusssignal.

Nach dem Anpfiff verringern 3 Abwehrspieler gleichzeitig den Abstand um den Ball zu blocken.
Lösung: Persönlich bestraft wird nur ein Spieler (z.B. der Spieler, der den Ball tatsächlich blockt).
Regelbezüge: 4:5 Abs. 1 (analog); 15:4; 15:9 Müßte jetzt zum 1.7.2018 rote Karte und 7-Meter geben!!!!!!!???

 

Beispiel 13 – Torwart spielt den Ball mit dem Fuß
Der Abwehrspieler blockt einen Ball; der Ball rollt klar erkennbar in Richtung Torauslinie. Der Torwart läuft dem Ball nach und kann ihn gerade noch  mit dem Fuß über die eigene Torauslinie lenken.
Lösung: Das Spiel wird mit Abwurf fortgesetzt.
Regelbezüge: 5:1; 12:1
Rollt der Ball aber in Richtung Spielfeld und der Torhüter stoppt oder kickt den Ball weg mit dem Fuß, dann gibt es Freiwurf für den Gegner

 

Beispiel 14 – Gesichtstreffer
Ein Angreifer wird von einem Abwehrspieler mit der Hand im Gesicht getroffen, ohne dass das Spiel wegen eventueller Verletzungsbehandlung unterbrochen werden musste.
Lösung: Unter Beachtung der Vorteilsregelung ist das Spiel zu unterbrechen. Es ist mindestens eine Hinausstellung gegen den Abwehrspieler  auszusprechen. Das Spiel ist mit Freiwurf für die angreifende Mannschaft fortzusetzen.
Regelbezüge: 8:4c; 13:1b; 13:2

 

Beispiel 15 – Hinausstellung gegen Ende der Verlängerung
In der 9. Minute der 2. Verlängerung erhält ein Spieler eine Hinausstellung. Darf der Spieler an einem eventuellen 7-m-Werfen teilnehmen?
Lösung: Nein! Spieler die disqualifiziert wurden oder deren Hinausstellung zum jeweiligen Spielzeitende noch nicht abgelaufen ist, dürfen an einem anschließenden 7-m-Werfen nicht teilnehmen.
Regelbezüge: 2:2 Kommentar

 

Beispiel 16 – Schuh verloren
a) Angreifer A9 prellt und verliert ohne gegnerisches Verschulden seinen rechten Schuh.
b) Wie Fall a), jedoch kann A9 den Ball noch zum völlig frei vor dem Tor befindlichen Mitspieler A7 passen.
Lösung:
a) Der Spieler A9 wird zum Auswechseln (Bitte Schuhe anziehen!) aufgefordert (möglichst ohne Time-out).
b) Zunächst Vorteil gewähren, dann wie in Fall a) verfahren.
Regelbezüge: 4:9; 13:2

 

Beispiel 17 – Durchziehen des Wurfarmes und die möglichen Folgen
a) Angreifer A9 wirft mittels Schlagwurf auf das Tor, zieht seinen Wurfarm so nah an den defensiv blockenden Abwehrspieler, dass dieser von der  durchziehenden Wurfhand im Gesicht / am Kopf getroffen wird und zu Boden fällt.
b) Angreifer A9 wirft mittels Schlagwurf auf das Tor, zieht seinen Wurfarm so nah an den nach vorne heraustretenden blockenden Abwehrspieler, dass  dieser von der durchziehenden Wurfhand im Gesicht / am Kopf getroffen wird und zu Boden fällt.
Lösung:
a) A9 begeht ein Angreiferfoul (analog Anrennen gegen einen sich nicht nach vorne bewegenden Abwehrspieler) und muss aufgrund des  Gesichtstreffers natürlich bestraft werden (je nach Schwere des Treffers mindestens mit Hinausstellung oder aber mit Disqualifikation; die gemeinsame Besprechung der Schiedsrichter ist in diesen Fällen dringend anzuraten). Ein eventuell erzielter Torerfolg wird hier nicht anerkannt.
b) In diesem Fall wird nicht auf Angreifervergehen entschieden, da sich der Abwehrspieler zum Angreifer (=Werfer) hinbewegt hat. Die Schiedsrichter sollen einen möglichen Vorteil gewähren. Die weitere Spielfortsetzung richtet sich nach der Folgehandlung.
Regelbezüge: 8:4c; 8:5b;9:1; 13:2

 

Beispiel 18 – Prellen des Balles beim Einwurf – außerhalb/innerhalb der Spielfläche
Einwurf für Mannschaft B: der Werfer B3 steht mit dem Ball korrekt (Ball in der Hand, mit einem Fuß auf der Seitenlinie). Er prellt den Ball außerhalb/innerhalb der Spielfläche oder legt den Ball außerhalb/innerhalb der Spielfläche auf den Boden und nimmt ihn wieder auf. Erst jetzt will er den Einwurf ausführen.
Lösung: Freiwurf für Mannschaft A
Regelbezüge: 11:4, 15:1, 15:4, 13:1a

 

Beispiel 19 – Offizielle reklamieren
Ein Mannschaftsoffizieller reklamiert und wird mit einer Hinausstellung persönlich bestraft. Anschließend:
a) reklamiert er vor dem Wiederanpfiff weiter;
b) reklamiert er z.B. 30  Sek. nach dem Wiederanpfiff weiter.
Lösungen:
a) Erhöhung der persönlichen Bestrafung für den Mannschaftsoffiziellen auf „Disqualifikation“ (Die entsprechende Mannschaft  muss sich trotzdem nur für 2 Minuten um einen Spieler auf der Spielfläche reduzieren). Beim nächsten Vergehen dieser Mannschaftsoffiziellen ist eine persönliche  Bestrafung mit Hinausstellung noch möglich.
b) Der Mannschaftsoffizielle ist zu disqualifizieren (Die Mannschaft spielt für 1:30 Minuten mit 4+1 Spielern, dann für 30 Sekunden mit 5+1 Spielern  auf der Spielfläche weiter).
Regelbezüge: 16:3e; 16:6c; 16:8; 16:9 Abs. 1

 

Beispiel 20 – Regelwidrigkeiten beim Anwurf, bevor der Ball die Hand des Werfers verlassen hat
a) Der Mitspieler (A3) des Anwerfenden läuft nach dem Anpfiff regelgerecht über die Mittellinie in die gegnerische Spielfeldhälfte und rennt auf den  stehenden Abwehrspieler B3 (klassisches Angreiferfoul), bevor der Ball die Hand des Anwerfenden A4 verlassen hat.
b) Der Mitspieler (A3) des Anwerfenden läuft nach dem Anpfiff regelgerecht über die Mittellinie in die gegnerische Spielfeldhälfte und wird von einem  Abwehrspieler von hinten in freier Position vor dem Tor umgerissen / festgehalten (damit er einen möglichen Pass nicht erhalten kann), bevor der Ball die Hand des Anwerfenden A4 verlassen hat.
Lösungen:
a) Bei Regelwidrigkeiten der Mitspieler gilt ein angepfiffener Wurf (hier Anwurf) als ausgeführt. Die gegnerische Mannschaft erhält einen Freiwurf am Ort des Vergehens. Für den Fall, dass die Mannschaft des Werfers den Ball unmittelbar nach der Regelwidrigkeit verliert, ist Vorteil zu gewähren und  nicht einzugreifen.
b) Time-out. Der fehlbare Spieler ist progressiv zu bestrafen. Die Ausführung des Anwurfs ist zu korrigieren. Alle Spieler müssen in ihre  Ausgangsstellung zurück.
Regelbezüge: 8:2c; 8:3; 10:3 Abs. 2; 13:1a; 15:7 Abs. 4

 

Beispiel 21 – Strafen gegen Spieler, auch auf der Auswechselbank
In der 7. Minute erhält Spieler A9 seine erste Hinausstellung. Beim Hinausgehen verhält er sich unsportlich, worauf er erneut mit einer Hinausstellung belegt bestraft wird. Noch vor dem Wiederanpfiff begeht dieser Spieler eine Schiedsrichterbeleidigung (oder andere grob oder besonders grob unsportliche Aktion).
Lösung:
Eine „dreifache“ Bestrafung des Spielers ist nicht regelgerecht. In diesem Fall sind das zweite und dritte Vergehen zunächst gemäß den Bestimmungen des Abs. 1 der Regel 16:9 zu beurteilen. Hiernach ist nur das schwerwiegendste Vergehen zu bestrafen (hier: Disqualifikation mit schriftlichem Bericht wegen Schiedsrichterbeleidigung).
In einem zweiten Schritt sind unter Einbezug der ursprünglichen Hinausstellung und der noch vor Wiederanpfiff erfolgten Disqualifikation die Bestimmungen der Regel 16:9c zu beachten. Die Mannschaft wird auf der Spielfläche für 4 Minuten reduziert.
Regelbezüge: 8:4; 8:7; 8:10a; 16:3; 16:6; 16:9; 16:9c

 

Beispiel 22 – Anspielverhinderung
a) A7 will eine schnelle Ballpassage mittels Bodenpass auf die Linksaußenposition weiterspielen. Der dort postierte Abwehrspieler B3 verhindert dieses Weiterspielen mit seinem Fuß. Sein Mitspieler B9 war vorher wegen einer solchen Aktion schon einmal verwarnt worden.
b) A7 will seinen Außenspieler A11 mittels „Kempaanspiel“ in Torwurfposition bringen. Abwehrspieler B5 erkennt dies, betritt seinen Torraum und fängt  diesen Ball ab.
Lösung
a) Der fehlbare Abwehrspieler B3 ist mit einer Hinausstellung zu bestrafen. Das Spiel geht mit Freiwurf für Mannschaft A weiter.
b) 7-m-Wurf für Mannschaft A. Hier wird der Tatbestand der „möglichen klaren Torgelegenheit“ als erfüllt angesehen.
Regelbezüge: 6:2c; 7:8; 8:7e; 14:1c

 

Beispiel 23 – Kempaanspiel wird nicht durchgeführt
A7 will durch einen abgesprochen Spielzug seinen Außenspieler A11 mittels „Kempaanspiel” in Torwurfposition bringen. Kurz vor dem geplanten Abspiel, ändert er seine Entscheidung in ein Abspiel zu einem anderen Mitspieler im sicheren Bereich des Rückraums ab. Der Außenspieler A11 springt trotzdem „vereinbarungsgemäß” in den Torraum, landet ohne Ball (…er war ja nicht zu ihm gespielt worden…) und verlässt ihn wieder.
Lösung: Hier muss auf Abwurf für die abwehrende Mannschaft entschieden werden. Der in den Torraum springende Angreifer verleitet automatisch den Torwart dazu, die Konzentration auf ihn zu richten, weshalb ein Vorteil für die angreifende Mannschaft entstanden ist.
Regelbezüge: 6:2a Satz 2; 13:1a

 

Beispiel 24 – Verletzungsbehandlung
Von Mannschaft A verletzen sich kurz nacheinander zwei Spieler, die an unterschiedlichen Orten in der Halle am Boden sitzen / liegen. Wie viele teilnahmeberechtigte Personen dieser Mannschaft dürfen das Spielfeld zur Verletzungsbehandlung betreten?
Lösung: Grundsätzlich dürfen nur zwei teilnahmeberechtigte Personen dieser Mannschaft auf das Spielfeld, egal wie viele Verletzte zu beklagen sind. Nur wenn diese Verletzungen als schwerwiegend und deshalb als Notfall angesehen werden müssen (z.B. viel Blut, erkennbar schwere Verletzung oder dergleichen), dann ist diese Regel „außer Kraft“. Hier tritt das allgemeine Notfallverhalten in den Vordergrund. Beide Spieler dürfen gleichzeitig von jeweils zwei teilnahmeberechtigten Personen versorgt werden. Die Gepflogenheit, dass Ärzte oder Sanitäter sozusagen „automatisch“ bei einer Verletzung auf das Spielfeld laufen, muss vorher als „grundsätzlich nicht regelkonform“ mit den Betroffenen abgeklärt werden. Sollte dies ein Arzt / Sanitäter eines Vereins ignorieren und bei jeder kleineren, unbedeutenden Verletzungsunterbrechung auf das Spielfeld laufen, dann ist der entsprechende Mannschaftsverantwortliche darauf hinzuweisen, dass ein Eintrag ins Spielprotokoll vorgenommen wird. Schlimmstenfalls müssten die Hallenordner angewiesen werden, dass sie das Betreten des Spielfeldes durch Nichtteilnahmeberechtigte zu unterbinden haben. Wenn eine der berechtigten Personen (z.B. ein Trainer / Betreuer) anstatt den verletzten Spieler zu betreuen, in dieser Zeit auf dem Spielfeld coacht oder sich mit Gegenspielern bzw. den Schiedsrichtern beschäftigt, handelt es sich um unsportliches Verhalten, das progressiv zu bestrafen ist.
Regelbezüge: 4:11 Abs. 2; 13:3  Neue IHF Guidelines zum 1.7.2018 Pro verletzten Spieler dürfen nun 2 Personen zum Behandeln auf den Platz

 

Beispiel 25 – Nichtteilnahmeberechtigter Spieler
Bei Mannschaft A sind im Spielbericht 13 Spieler eingetragen. In der 25. Spielminute wird betritt Spieler A18 das Spielfeld, ist aber nicht im Spielprotokoll eingetragen.
Lösung: Der Mannschaftsverantwortliche wird progressiv bestraft, der Spieler wird im Spielprotokoll nachgetragen und kann ohne persönliche Strafe mitwirken.
Regelbezüge: 4:2 Abs. 3; 4:3

 

Beispiel 26 – Fehler des Sekretärs
Dem Spieler A14 wurde durch den Sekretär die nachträgliche Teilnahmeberechtigung erteilt, ohne dass dessen Spielerpass vorgelegt wurde, noch dass er durch seine persönliche Unterschrift auf dem Spielbericht seine Identität bekundet hat. Der Schiedsrichter hat dieses festgestellt, als während einer Spielzeitunterbrechung der Sekretär den Schiedsrichter über diese nachträgliche Teilnahmeberechtigung  informierte. Der Schiedsrichter kontrollierte daraufhin den Eintrag im Spielbericht und stellte die vorstehenden Angaben fest.
Lösung: Weder gegen den Spieler noch gegen dessen Mannschaftsverantwortlichen können weiter Maßnahmen erfolgen, da hier ein Fehlverhalten des Sekretärs vorliegt. Die Schiedsrichter verlangen umgehend die Vorlage des Spielerpasses oder der Spieler bestätigt seine Identität und  Spielberechtigung gemäß den Durchführungsbestimmungen im Spielbericht mit Unterschrift. Danach wird das Spiel mit dem Situationswurf fortgesetzt.
Regelbezug: 18:1 Abs. 2

 

Beispiel 27 – Hinausgestellter Spieler verlässt das Spielfeld außerhalb der eigenen Auswechsellinie
Spieler B14 wurde vom Schiedsrichter mit einer Hinausstellung bestraft und verlässt daraufhin das Spielfeld außerhalb der eigenen Auswechsellinie. Kann dieser Spieler dafür eine erneute Hinausstellung erhalten?
Lösung: Nein!, Hier handelt es sich nicht um einen Wechselvorgang. Bei einer Hinausstellung / Disqualifikation hat der Spieler die Spielfläche zu verlassen. Es  ist nicht vorgeschrieben, dass er dies über die Auswechsellinie seiner Mannschaft zu tun hat. Lediglich für den Fall, dass der Spieler die Spielfläche in unsportlicher Weise verlässt (Ort ist regeltechnisch ohne Belang) kann eine weitere persönliche Bestrafung in Frage kommen.
Regelbezüge: 4:4 Abs.2; 8:7a; 8:8a

 

Beispiel 28 – Abstandsvergehen/„Trikot ziehen” mehrerer Spieler nacheinander
A5 wird in der 22. Minute wegen Abstandsvergehen / „Trikot ziehen“ verwarnt. In der 24. Minute begeht Spieler A9 die gleiche Regelwidrigkeit.
Lösung: Die Progressionsreihe gilt nun auch hier. Spieler A9 wird ebenfalls „nur” verwarnt, sofern das entsprechende Strafkontingent dies ermöglicht. Sollte  nachher noch ein weiterer Spieler von Mannschaft A eine Abstandsverletzung / „Trikot ziehen” begehen, ist auch hier noch eine Verwarnung möglich,  sofern das entsprechende Strafkontingent dies auch noch zulässt.
Regelbezüge: 8:2c; 8:3; 16:1 Kommentar

 

Beispiel 29 – Offizielle/Trainer/Spieler verlassen nach Spielbeginn den Auswechselraum
Ein Trainer / Offizieller / Spieler einer Mannschaft verlässt nach Spielbeginn den Auswechselbereich und begibt sich in den Zuschauerbereich. Er coacht von dort / beginnt Aktionen gegen die SR.
Lösung: Ein Streichen von Offiziellen / Trainern / Spielern aus dem Spielprotokoll ist nach Spielbeginn nicht möglich. Da nur innerhalb des Auswechselraumes gecoacht werden darf, müssen solche Aktionen – sofern von den Schiedsrichtern wahrgenommen – geahndet werden. Der Schiedsrichter wird nach Time-out zum Mannschaftsverantwortlichen der betroffenen Mannschaft gehen, auf diesen Tatbestand (Coachen / Aktionen gegen die  Schiedsrichter)  hinweisen und ihn auffordern, dies abzustellen. Im Wiederholungsfall wird der Schiedsrichter dem Mannschaftsverantwortlichen den erneuten Sachverhalt mitteilen und ihm informativ die entsprechende progressive Strafe gegen den im Zuschauerbereich agierenden Offiziellen / Trainer /  Spieler anzeigen. Der Mannschaftsverantwortliche muss dann seine Mannschaft auf der Spielfläche entsprechend reduzieren, falls eine Hinausstellung oder Disqualifikation ausgesprochen wurde.
Regelbezüge: Auswechselraumreglement Ziffer 5

 

Beispiel 30 – Gesichtsmaske
Der an der Nase (oder einem anderen Gesichtsteil) verletzte Spieler B3 will mit einer Gesichtsmaske spielen.
Lösung: Der Spieler B3 darf gemäß Regel 4:9 nicht mitspielen. Die IHF hat dies in der IHF-Publikation 2011/2012 nochmals verdeutlicht.
Regelbezüge: 4:9; IHF-Publikation 2011/2012

 

Beispiel 31 – Strafaktionen während des Vorwarnzeichens für passives Spiel
Gegen die angreifende Mannschaft wird das Vorwarnzeichen für passives Spiel gezeigt. Es kommt zu einer Spielzeitunterbrechung (Time out). Während der Spielzeitunterbrechung erhält ein Abwehrspieler wegen einer Unsportlichkeit eine Hinausstellung. Wird auch in diesem Fall, also Hinausstellung während einer Spielzeitunterbrechung, nach Wiederanpfiff das Vorwarnzeichen aufgehoben?
Lösung:  Wenn während der Anzeige des Vorwarnzeichens auf Time-out entschieden wird und sich in dieser Zeit ein Spieler der abwehrenden Mannschaft unsportlich verhält, die eine progressive Strafe gegen ihn nach sich zieht, dann ist das Vorwarnzeichen aufgehoben.
Regelbezüge: 7:12; IHF-Erl. 4 Buchstabe C

 

Regeländerung für den Bereich des DHB
Das Erweiterte Präsidium hat folgende Änderungen der IHF-Regeln für den Bereich des DHB und seiner Verbände beschlossen, die zum 1. Juli 2013  in Kraft getreten sind:
a) In Regel 1:2 ist nach dem 1. Unterabsatz folgender Unterabsatz einzufügen: Nur gültig für den Bereich des DHB: Bei Spielen der weiblichen und männlichen Jugend (8 bis 10 Jahre) sind die Tore im Lichten 1,60 m hoch.
b) In Regel 3:2 ist der letzte Spiegelstrich-Unterabsatz zu streichen und folgender Unterabsatz einzufügen:
Nur gültig für den Bereich des DHB:
• 50-52 cm und 290-330 g (IHF-Größe 1) für weibliche Jugend (10 bis 14 Jahre) und männliche Jugend (10 bis 12Jahre).
• 46-48 cm und bis zu 260 g (IHF-Größe 0) für weibliche und männliche Jugend (8 bis 10 Jahre).

 

Abstandsvergehen in den letzten 30 Sekunden
Das „Nichteinhalten des Abstandes“ in den letzten 30 Sekunden führt nur dann zur Disqualifikation ohne Bericht mit Strafwurf (Regel 8:10c), wenn der Wurf nicht ausgeführt werden kann. Wird der Wurf ohne Spielzeiteinschränkung ausgeführt (Ball hat die Hand des Werfers verlassen! – Regel 15:2) und dann durch einen zu nahe stehenden Spieler geblockt, ist die normale Progression anzuwenden, da sich der Ball in diesem speziellen Fall bereits wieder im Spiel befindet und die Regel 8:10c (… Ball ist nicht im Spiel …) nicht mehr anwendbar ist.
Laut IHF Guidelines zum 1.7.2018 wird nun auch hierfür rote Karte und 7-Meter fällig. (Heiko)

 

IHF-Infos

1) Disqualifikation in den letzten 30 Sekunden
Die Bestimmungen der Regel 8:10d finden auf Vergehen von Spielern der angreifenden Mannschaft keine Anwendung. Wird in den letzten 30 Sekunden ein Spieler der angreifenden Mannschaft gemäß Regel 8:5 disqualifiziert, erfolgt keine Ahndung nach Regel 8:10d und somit auch kein schriftlicher Bericht. Wird ein Spieler der angreifenden Mannschaft in den letzten 30 Sek. wegen eines Vergehens nach Regel 8:6 disqualifiziert ist auch ein schriftlicher Bericht zu erstatten, weil dies für Vergehen nach Regel 8:6 generell erforderlich ist. Es erfolgt aber auch hier keine Ahndung gemäß Regel 8:10d.

2) Anspucken
Es soll weiterhin bei der bisherigen Differenzierung zwischen „treffen“ und „nicht treffen“ bleiben. Demnach ist ein fehlbarer Spieler oder Offizieller der  bei einer derartigen Situation nicht trifft, gemäß Regel 8:9 zu disqualifizieren. Wird die betroffene Person getroffen, ist eine Bestrafung nach Regel  8:10a (Disqualifikation mit schriftlichem Bericht) vorzunehmen.

3) Letzte 30 Sekunden bei Pokalspielen
Die besonderen Bestimmungen zu letzten 30 Sek. (Regeln 8:10c und d) sind sowohl zum Ende der 2. Halbzeit der regulären Spielzeit, als auch zum Ende der 2. Halbzeit einer ersten und zweiten Verlängerung anzuwenden.

4) IHF-Regelfragenkatalog
– Die korrekte Musterlösung zur Regelfrage Nr. 285 lautet: 285 c (8:9; 16:6b).
– Aufgrund einer geänderten Regelauslegung (siehe IHF-Publikation 2011/2012 zur Anwendung der Vorteilsregel beim Wechselfehler) lautet die korrekte Musterlösung zur Regelfrage Nr. 46 nunmehr: 46 b (4:5, 14:1, 16:3a).
-Aufgrund der neuen IHF Guidelines zum 1.7.2018 lautet die korrekte Musterlösung zur Regelfrage 359 nunmehr b und d (Heiko)

5) Verdeutlichung zum Verhalten des Torwarts beim Tempogegenstoß (Regel 8:5 Komm.)
Intention dieser Regelbestimmung im Kommentar zur Regel 8:5 war, die äußerst gefährlichen Situation des Zusammenpralls eines Torwarts, der  seinen Torraum verlassen hat, mit einem gegnerischen Spieler, der einen Tempogegenstoß läuft, zu vermeiden. Die strengen Sanktionen dieser  Regelbestimmung sind vor allem im Interesse der Gesundheit der Spieler erarbeitet worden. Nur der Torwart kann diese gefährliche Kontaktsituation überblicken. Zitat aus der Zeitschrift „Der Handballschiedsrichter“, Ausgabe Nr. 2/2010, Seite  8: „Ab jetzt trägt der Torwart die alleinige Verantwortung dafür, dass beim Abfangen von Gegenstoßpässen keine gesundheitsgefährdende Situation  entsteht. Andernfalls ist er zu disqualifizieren.“ Wenn der Gegenstoßspieler allerdings offenbar bewusst (also für den Schiedsrichter klar erkennbar) in den Torwart hineinrennt, einen Zusammenstoß  somit von sich aus hervorruft, sind die üblichen (bekannten) Regelbestimmungen anzuwenden =  Progressive Bestrafung des Angreifers wegen Unsportlichkeit und Freiwurf für den Torwart. Daran hat sich gar nichts geändert, das war auch bisher so. Es ist Lehrmeinung, dass man so etwas deutlich erkennen und unterscheiden kann. Sollte der Torwart nach einem rechtzeitigen Ausweichmanöver anschließend den in Ballbesitz gekommenen  Angreifer  klammern oder stoßen, muss  er entsprechend der bekannten Regelbestimmungen bestraft werden. Auch da hat sich gar nichts geändert

Scroll Up